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Straßenverkehrsvorschriften mit moderner Agrartechnik in Einklang bringen

Antrag „Straßenverkehrsvorschriften mit moderner Agrartechnik in Einklang bringen“ herunterladen (PDF, 158 KB)

Begründung:

Wie in allen anderen Lebensbereichen haben sich auch in der Agrartechnik in den letzten Jahren Entwicklungen vollzogen, die auf eine Erhöhung der Effektivität und die Erleichterung der Arbeitsbedingungen für die immer knapper werdenden Facharbeitskräfte ausgerichtet sind. Dies hat neben dem verstärkten Einsatz von Computertechnik zur Präzisierung der Feldarbeiten auch zur Vergrößerung der lof-Fahrzeuge geführt. Die erreichten Fahrzeuggrößen sind für die effektive Flächenbewirtschaftung im Kontext des internationalen Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Fachkräfteentwicklung erforderlich. Die zunehmenden Anforderungen an die Landwirtschaft in den Bereichen Arbeitseffizienz, Umweltschutz und Ressourcenschonung sind ebenfalls über den Einsatz neuester Technologien möglich. Daher sind Genehmigungspraxis für lof-Fahrzeuge und die moderne Agrartechnik nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen zeitnah miteinander zu vereinen. Wie groß der Handlungsdruck diesbezüglich bereits ist, zeigen folgende Sachverhalte zusätzlich auf:

- Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist schon heute als kritisch zu bewerten. So verdeutlicht die Studie „Fachkräftebedarf in der Landwirtschaft im Land Brandenburg bis 2030“, dass sich in wenigen Jahren eine größere Fachkräftelücke abzeichnen wird. Deshalb müssen neben der Sicherung von Fachkräften auch steigende Anforderungen an die Akteure in der Landwirtschaft von weniger Personen mit höherer Qualifikation sowie leistungsfähigerer Technik bewältigt werden.

- Die Einarbeitung von Gülle, die nach der jetzt geltenden Düngeverordnung ab dem Jahr 2025 binnen einer Stunde erledigt werden muss, erfordert vielfach neue Investitionen, die mit der Anschaffung von großer Technik verbunden sein wird, für die Ausnahmegenehmigungen/Erlaubnisse nach StVO und StVZO erforderlich werden. Neue und verfügbare Technik in der Praxis zu etablieren, ist derzeit mit der gängigen Zulassungspraxis jedoch kaum realisierbar.

- Die Ausrichtung auf eine moorschonende und moorerhaltende Bewirtschaftung erfor-dert auch die Anpassung der eingesetzten Technik, für die Ausnahmegenehmigungen/Erlaubnisse nach StVO und StVZO erforderlich werden können.

- Die Bemühungen in Bund und Ländern zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln werden mittelfristig zu einem stärkeren Einsatz mechanischer Bodenbearbeitungsverfahren führen. Auch hierfür ist der zunehmende Einsatz großer Technik absehbar, für die Ausnahmegenehmigungen/Erlaubnisse nach StVO und StVZO erforderlich werden. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen sind in der Regel Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 70 StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (§§ 29 und 46 StVO) notwendig.

Bereits heute sind in bestimmten Fällen Ausnahmen von der zulässigen Breite nach der 35. Ausnahme-Verordnung von den Vorschriften der StVO (Doppelbereifung, Gleisketten und Breitreifen) allgemein zulässig.