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Zielgenaue Unterstützung von Studierenden und Hochschulbeschäftigten in der Corona-Pandemie

Antrag „Zielgenaue Unterstützung von Studierenden und Hochschulbeschäftigten in der Corona-Pandemie“ herunterladen (PDF, 299 KB)

Der Landtag stellt fest:

Die Bundesregierung hat am 30. April ein Nothilfe-Programm zur Unterstützung für von der Corona-Pandemie unmittelbar betroffene Studierende aufgelegt. Hieraus können betroffene Studierende ein zinsloses Darlehen in Höhe von monatlich bis zu 650 Euro beantragen. Zudem stellt der Bund 100 Millionen Euro für die Notfallfonds der Studierendenwerke bereit, um Studierende in akuten Notlagen zu unterstützen. Folgerichtig hat die Landesregierung ihr angekündigtes Darlehensprogramm für Studierende zurückgestellt.

Die Landesregierung unterstützt die Hochschulen zudem mit einem Sofortprogramm für die digitale Hochschullehre in Höhe von 4 Millionen Euro. Damit kann die E-Learning-Supportstruktur ausgebaut, IT-Infrastruktur ertüchtigt und die digitale Literaturversorgung sichergestellt werden. Ebenso können damit lehrbezogene Software-Lizenzen oder die Aufstokkung des Pools an Leihgeräten für Studierende finanziert werden.

Der Landtag spricht allen Beteiligten an den Hochschulen seine Anerkennung dafür aus, dass es ihnen gelungen ist, kurzfristig den Lehrbetrieb des Sommersemesters, soweit möglich, auf digitale Formate umzustellen.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. nach Vorliegen der Förderkriterien des Bundes für Zuschüsse an notleidende Studierende zu prüfen, ob die bewährten Nothilfefonds bei den Studentenwerken erschöpft sind und ob diese gegebenenfalls aufgestockt werden können, um Härtefälle, die nicht über das Bundesprogramm gemildert werden können, zu unterstützen;

2. darauf zu achten, dass die Studentenwerke angesichts der Ausfälle bei Mieteinnahmen und Mensabetrieb nicht in eine wirtschaftliche Schieflage geraten;

3. mit den Hochschulen darüber in den Dialog zu treten,

a. wie durch eine möglichst flächendeckende Verlängerung von befristeten Verträgen, die Qualifikationsphasen sowie Drittmittel-finanzierte Forschungspro-jekte erfolgreich weitergeführt werden können und auch studentischen Be-schäftigten ein Einkommen gesichert werden kann,

b. wie für Lehrbeauftragte bei eingeschränkter Lehrtätigkeit in Folge der Corona-Pandemie soziale Härten vermieden werden können.

Begründung:

Die Coronakrise stellt auch die Hochschulen als Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrbetrieb vor besondere Herausforderungen. Insbesondere Studierende und befristet Beschäftigte im Hochschulbetrieb drohen unverschuldet in Not zu geraten. Die Landesregierung leistet Unterstützung bei kurzfristigen Digitalisierungserfordernissen der Hochschulen und war frühzeitig zur Nothilfe für Studierende bereit.

Die Studierendenwerke haben gerade in diesen Krisenzeiten eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsfunktion gegenüber Studierenden und arbeiten und wirtschaften derzeit ebenfalls unter erschwerten Bedingungen aufgrund der Vorgaben aus der Eindämmungsverordnung. Vor diesem Hintergrund soll darauf geachtet werden, dass die Studentenwerke angesichts von Einnahmeausfällen nicht in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Im Sinne des vom Landtag am 26. Februar 2020 beschlossenen Dialogprozesses zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ appelliert der Landtag an die Hochschulen, auch ihrer Verantwortung gegenüber den befristet Beschäftigten in dieser Krise weiterhin gerecht zu werden und fordert die Landesregierung auf, unter Beachtung der Grundsätze der Hochschulautonomie, mit den Hochschulen hierüber Gespräche zu führen.