Große Anfragen
Bei Großen Anfragen handelt es sich um ein ganzes Fragenpaket zu einem Sachverhalt, die genauso wie die Kleinen Anfragen der Informationsbeschaffung dienen- allerdings in einem weitaus größerem Umfang. Sie werden von einer Fraktion eingereicht und müssen von der Landesregierung innerhalb von drei Monaten schriftlich beantwortet werden.