Kleine Anfrage „Anzeige eines Umweltschadens am Flugplatz Finow“ herunterladen (PDF, 47 KB)
(Nr. 1069 – Axel Vogel) Im Umfeld des Flugplatzes Finow im Landkreis Barnim wurde zu Beginn des Jahres 2010 eine Photovoltaikanlage errichtet, deren Bauphase mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden war und Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Arten zur Folge hatte. Der NABU Landesverband Brandenburg zeigte daher am 23.03.2010 einen Umweltschaden nach dem Umweltschadensgesetz bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim an.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Behörde leitet das Verfahren der Anzeige des Umweltschadens vom 23.03.2010?
2. Wurde der angezeigte Umweltschaden vom 23.03.2010 nach den Vorschriften des Umweltschadensgesetzes saniert? Falls ja, warum wurden die Verbände nicht wie im Gesetz vorgesehen nach der Sanierung beteiligt? Falls nein, wann soll das Verfahren abgeschlossen werden?
3. Welche Behörde ist aktuell für Anzeige eines Umweltschadens nach dem Umweltschadensgesetz zuständig?
4. Welche Behörde ist in Zukunft für Anzeige eines Umweltschadens nach dem Umweltschadensgesetz zuständig?
5. Wie viele Umweltschäden wurden bisher in Brandenburg laut Umweltschadensgesetz angezeigt? Wie viele Verfahren wurden davon bisher abgeschlossen?