Kleine Anfrage „Aufwendungen für Ingenieurbüros beim BER-Schallschutzprogramm“ herunterladen (PDF, 94 KB)
(Nr. 2309 – Michael Jungclaus) Für die Finanzierung des Schallschutzprogramms am Flughafen BER wurden durch die FBB GmbH bisher rund 140 Mio. € (+ 17 Mio. €) veranschlagt. Auf welche Höhe sich hierbei die Kosten der Ingenieurbüros für die Begutachtung der Wohnobjekte und die Erstellung von Kostenerstattungsvereinbarungen belaufen, ist bisher nicht bekannt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche finanziellen Aufwendungen hat die Flughafengesellschaft bisher gegenüber den Ingenieurbüros getätigt, die sie zur Umsetzung des BER-Anwohner-Schallschutzprogramms beauftragt hat (Ermittlungen im Haus der Schallschutz-Antragsteller, Berechnung des jeweils erforderlichen Schallschutzes nach den Vorgaben des Flughafens, Vorbereitung der Kostenerstattungsvereinbarungen samt zugehöriger Verzeichnisse)?
- Welche Gesamtaufwendungen für die vorgenannten Ingenieurbüros und genannten Leistungen waren bisher eingeplant?
- Ist das Budget für die vorgenannten Ingenieurbüros in den Jahren seit Anlaufen des Schallschutzprogramms verändert worden? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? In welchem Maße wird sich das Budget für diese Leistungen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 ändern?
- Sind diese Aufwendungen Bestandteil der bis zum Frühjahr 2012 veranschlagten rund 140 Mio. € bzw. der jetzt geschätzten zusätzlichen 600 Mio. € für das Schallschutzprogramm?