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Ausstattung der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Ausstattung der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 270 KB)

(Nr. 29 – Axel Vogel) Im Landkreis Prignitz hat der Bericht zur Überprüfung der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Wasserbehörde durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Innern ergeben, „…dass in der Kreisverwaltung Prignitz die Aufgaben sowohl der UNB als auch der UWB mit der im Landesvergleich absolut geringsten Anzahl von Vollzeitstellen erledigt werden…“. Das Kommunale Prüfungsamt weist auf die unzureichende Erfüllung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben der beiden Behörden hin, die sich u.a. durch die Quotierung der Vollzeitstellen nach der Einwohnerzahl des Landkreises ergibt. Eine schlechte Einnahmesituation der unteren Naturschutzbehörde ergibt sich jedoch auch aus den unterschiedlichen Kostenerstattungen des Landes für die Landkreise im Rahmen des 3. Funktionalreformgesetzes.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die Personal- und Finanzsituation der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden in den Brandenburger Landkreisen für die letzten Jahre dar? Wie beurteilt die Landesregierung diese auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen aus Bundes- und EU-Recht? (bitte nach Jahr und nach Landkreis auflisten)
2. Wie hoch sind die Einnahmen der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden jeweils und wie setzen sich diese zusammen? Welchen Anteil haben Landesmittel? (bitte nach Jahr und nach Landkreis auflisten)
3. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unteren Naturschutz- und Wasserbehörden in den vergangenen Jahren entwickelt? Wie hoch ist der Krankenstand? Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Situation? (bitte nach Jahr und nach Landkreis auflisten)
4. Welche zusätzlichen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung haben die unteren Naturschutz- und Wasserbehörden nach der 3. Funktionalreform in den vergangenen Jahren vom Land übertragen bekommen? In welcher Höhe und auf welcher Berechnungsgrundlage wurden hierfür auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt? Wann wurden welche Zuständigkeiten konkret an wen übertragen?
5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die unteren Naturschutz- und Wasserbehörden noch in der Lage sind, ihren gesetzlichen Auftrag umfassend zu erfüllen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es Vorgaben oder Richtlinien vom Land, was die personelle und finanzielle (Mindest)Ausstattung der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden anbelangt? Wie steht Brandenburg im Vergleich mit anderen Bundesländern dar?
7. Wie beurteilt die Landesregierung den Umfang der durch die Landkreise tatsächlich wahrgenommenen Kontroll- und Überwachungsaufgaben?
8. Wie wird die Arbeit der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden kontrolliert und was waren in der letzten Zeit die Ergebnisse?
9. Wie beurteilt die Landesregierung die Eignung des Kriteriums Einwohnerzahl in Bezug auf die Quotierung der Personalausstattung der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden, die sich in den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Landkreise niederschlagen? Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels hier Änderungsbedarf? Wenn ja, was wird die Landesregierung bis wann veranlassen?
10. Welche weiteren Kriterien sollten aus Sicht der Landesregierung zur Bemessung der notwendigen Personalausstattung in den unteren Naturschutz- und Wasserbehörden zukünftig herangezogen werden?
11. Sieht die Landesregierung am Beispiel der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming, Prignitz und Barnim eine gleichwertige Aufgabenerfüllung mit dem Umfang des vorhandenen Personals gewährleistet?
12. Aus welchen Gründen erhalten andere Landkreise im Vergleich zum Landkreis Prignitz für die unteren Naturschutzbehörden fast vierfach höhere Kostenerstattungen vom Land? Wie bewertet die Landesregierung dies?
13. Für welche Leistungen und in welcher Höhe werden Kosten durch das Umweltministerium aus welchen Haushaltstiteln an die jeweiligen Landkreise erstattet? Welche Kriterien werden hierfür herangezogen und wo sind diese geregelt?
14. Wann wurde die im Rahmen der 3. Funktionalreform ermittelte Höhe der Kostenerstattung vom Land an die Landkreise das letzte Mal den aktuellen Gegebenheiten angepasst? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf?
15. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die unteren Naturschutz- und Wasserbehörden stärker zu unterstützen?
16. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung bis wann umsetzen?
17. Welche Konsequenzen können sich ergeben, wenn die unteren Naturschutz- und Wasserbehörden ihren Pflichtaufgaben nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen?