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Kleine Anfrage: Auswirkungen der Schlüsselzuweisungen Plus auf die Kommunen

Kleine Anfrage „Auswirkungen der Schlüsselzuweisungen Plus auf die Kommunen“ herunterladen (PDF, 112 KB)

Ab 2023 wird eine befristete Zuweisung („Schlüsselzuweisung Plus“) eingeführt. Diese zusätzliche Schlüsselzuweisung ist für Orte gedacht, die eine im Landesvergleich erheblich unterdurchschnittliche Finanzkraft pro Einwohnerin/Einwohner (EW) aufweisen. Das Instrument „soll das Schlüsselzuweisungssystem am ‚unteren Ende‘ unterstützen, es aber nicht ersetzen oder als vollwertige zweite Säule stützen“. Im Gesetz wird das Finanzministerium ermächtigt, die Einzelheiten der Schlüsselzuweisung Plus im Einvernehmen mit dem Innenministerium durch Rechtsverordnung zu regeln.

Ich frage die Landesregierung:

Ab wann gilt die Finanzkraft einer Gemeinde als „erheblich unterdurchschnittlich“? Bitte begründen und definieren.

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