(Nr. 3218 – Christoph Schulze) Im Land Brandenburg, auch in den Schallschutz-Gebieten östlich und westlich des Flughafens BER, existieren viele Wintergärten, die Hauseigentümer zu Wohnzwecken geplant, angemeldet und an- bzw. ausgebaut haben.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Standards muss ein Wintergarten erfüllen, der zu Wohnzwecken geeignet und nutzbar ist?
- Wo ist dies geregelt (bitte genaue Quellenangabe der Rechtsgrundlagen)?
- Ist es rechtlich geregelt, dass ein Wintergarten ein „Hartdach" haben muss? Wo ist dies geregelt?
- Wie ist der bautechnische Begriff „Hartdach" definiert?