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Kleine Anfrage: Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung im Land Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 318 KB)

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3590 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Marie Schäffer (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

"Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung im Land Brandenburg"

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Fragestellenden: Brandenburg ist ein Einwanderungsland. Als Gesellschaft haben wir ein hohes Interesse an einer erfolgreichen Integration. Die Einbürgerung ist dabei ein besonderer Schritt, der demokratische Teilhabe am Leben in Deutschland bedeutet und den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärkt.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert worden. Ihr Erwerb ist nun in der Regel bereits nach 5 Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach 3 Jahren Aufenthalts in Deutschland möglich. Mehrstaatigkeit wird jetzt hingenommen. Das Gesetz ist zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten.

Bereits seit Jahren besteht vielerorts ein erheblicher Bearbeitungsstau bei Anträgen auf Einbürgerung. Bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes war ein erhebliches Mehraufkommen an Einbürgerungsanträgen zu verzeichnen.

Frage 1: Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind in Brandenburg seit 2022 gestellt worden? (Bitte um tabellarische, quartalsweise Aufstellung Q1 2022 bis Q2 2024)

zu Frage 1: Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu der Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 2586 (Drucksache 7/7211) und zu der Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 3276 (Drucksache 7/9230) sowie auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3276 (Drucksache 7/9230) und auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Nr. 3569 (Drucksache 7/10046) verwiesen.

Frage 2: Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind zu den Stichtagen 31.12.2021, 31.12.2022, 31.12.2023 und 30.06.2024 noch nicht beschieden gewesen?

zu Frage 2: Bei den Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte waren am 31. Dezember 2021 1949, am 31. Dezember 2022 4568 und am 31. Dezember 2023 7066 Einbürgerungsanträge anhängig. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der


Landesregierung zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3276 (Drucksache 7/9230) und auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Nr. 3569 (Drucksache 7/10046) verwiesen.

Frage 3: Mit welcher Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Einbürgerung ist gegenwärtig zu rechnen?

zu Frage 3: Die Landesregierung prognostiziert nicht, mit welcher Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Einbürgerung bei den zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden der Land-kreise und kreisfreien Städte gegenwärtig zu rechnen ist.

Frage 4: Wie lang waren die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Einbürgerung in Brandenburg in 2022, 2023 und 2024?

zu Frage 4: Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie lang in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Anträge auf Einbürgerung bei den zu-ständigen Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg waren.

Frage 5: Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Staatsangehörigkeitsbehörden im Land Brandenburg bei der Bearbeitung der eingehenden Anträge?

zu Frage 5: Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu der Frage 7 der Kleinen Anfrage Nr. 2586 (Drucksache 7/7211), zu der Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 2898 (Drucksache 7/8182), zu der Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 3276 (Drucksache 7/9230) und zu den Fragen 6 und 9 der Kleinen Anfrage Nr. 3569 (Drucksache 7/10046) verwiesen.