Kleine Anfrage „Bemessungskriterien für den Betriebskostenzuschuss für Schulen in freier Trägerschaft“ herunterladen (PDF, 52 KB)
(Nr. 1987 – Marie Luise von Halem) Schulen in freier Trägerschaft erhalten durch den neuen § 124a BbgSchulG einen pauschalen Betriebskostenzuschuss. Diese pauschale Zuweisung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In der Begründung des Gesetzentwurfs zum HBeglG 2012 heißt es (LT-Drucks. 5/3814, Begründung S. 5), dass die Pauschalfinanzierung „alle für den Schulbetrieb erheblichen Kostenfaktoren erfasst“. Welche sind diese und wie hat die Landesregierung diese Kostenfaktoren ausgewählt und ihre Maßgeblichkeit für den Schulbetrieb bzw. den Betriebskostenzuschuss ermittelt?
2. In der Begründung des Gesetzentwurfs zum HBeglG 2012 heißt es (LT-Drucks. 5/3814, Begründung S. 5), dass die Ersatzschulen nicht von Personalkostenerhöhungen betroffen wären, die die öffentliche Schulen wegen einer unausgewogenen Altersstruktur des pädagogischen Personals und den drastischen Rückgang der Schülerzahl treffen. Wie hat die Landesregierung festgestellt, dass sich diese Faktoren nicht auf Ersatzschulen auswirken?
3. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs zum HBeglG 2012 stellt das Bemessungskriterium für den Betriebskostenzuschuss „Personaldurchschnittskosten“ nicht auf den tatsächlichen Altersaufbau der Lehrerschaft ab, sondern orientiert sich an einem „normierten Altersaufbau der Lehrerschaft“. Die Personaldurchschnittskosten sollen danach (LT-Drucks. 5/3814, Begründung S. 6) unter durchgängiger Berücksichtigung der Entwicklungsstufe 4 ermittelt werden. Ausgehend von § 16 Abs. 3 TV-L erreichen Angestellte im öffentlichen Dienst die Entwicklungsstufe 5 regelmäßig bereits, wenn sie bei demselben Arbeitgeber mehr als 10 Jahre in der gleichen Entgeltgruppe beschäftigt sind. Welche Daten zur Altersstruktur der an Ersatzschulen tätigen Lehrkräfte liegen dem für Schule zuständigen Ministerium vor, z.B. aus den Betriebsgenehmigungsverfahren bzw. den Verfahren zur Erteilung, Verlängerung und Erweiterung von Unterrichtsgenehmigungen? Auf welche sonstigen Erkenntnisse zum Lehrereinsatz an Ersatzschule