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Bundesfreiwilligendienst und Hartz IV

Kleine Anfrage „Bundesfreiwilligendienst und Hartz IV“ herunterladen (PDF, 17 KB)

(Nr. 1584 – Ursula Nonnemacher) Im Mai 2011 waren 556 Zivildienstleistende in Brandenburg tätig. Im Juli 2011 startete der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er tritt an die Stelle des Zivildienstes und ergänzt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Der BFD steht Frauen und Männern jeden Alters nach der Schulpflicht offen, gezielt sollen SeniorInnen angesprochen werden. Ein BFD-Einsatz dauert in der Regel 12, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Wie der Zivildienst soll auch der BFD arbeitsmarktneutral sein, hauptamtliche Arbeitskräfte dürfen nicht ersetzt werden. Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von bis zu 330 Euro, plus Verpflegung, Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Auch ALG II Beziehende können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Eine Hartz IV beziehende TeilnehmerIn am BFD kann vom Taschengeld 60 Euro als nicht anrechenbaren Zuverdienst auf Hartz IV Leistungen behalten, d. h. dieser Betrag wird nicht auf das ALG II angerechnet.

Momentan fehlen bundesweit ca. 12.000 HelferInnen im Pflege- und Sozialbereich aufgrund des Wegfalls der Zivildienstleistenden. Lt. Initiative der Sozialexperten der CDU/CSU Bundestagsfraktion soll zukünftig die Motivation von ALG II BezieherInnen gestärkt werden, die fehlenden BFD-Freiwilligen zu ersetzen. Im Gespräch ist ein höherer Freibetrag (175,00 Euro), der nicht auf den Hartz IV Bezug angerechnet werden würde, als Anreiz um die Lücke der fehlenden Zivildienstleistenden seit dem Wegfall der Wehrpflicht auszugleichen.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen des BFD sind in Brandenburg unbesetzt?
2. Wie viele Freiwillige haben sich in Brandenburg für welche BFD-Bereiche gemeldet? (Bitte nach FÖJ und FSJ aufteilen!)
3. Haben sich Hartz-IV-BezieherInnen zum BFD gemeldet? Wenn ja, wie viele?
4. Welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen ergeben sich für diese Hartz-IV-BezieherInnen?
5. Welche rechtlichen und finanziellen Implikationen ergeben sich für Hartz-IV-BezieherInnen, wenn sie Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind?
6. Wie wirkt sich der BFD-Hartz-IV-Freiwilligendienst auf den Bezug des Kindergeldes für Hartz-IV-BezieherInnen aus?
7. Wie positioniert sich die Landesregierung zum Vorschlag der Sozialexperten derCDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Erhöhung des Freibetrags von 60 Euro auf 175 Euro?
8. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzungschancen dieses Vorschlags ein?
9. Wie bewertet die Landesregierung die Konkurrenz der verschiedenen Träger umdie Hartz-IV-BezieherInnen und den Einbezug der Hartz-IV-BezieherInnen in Arbeitsbereiche des BFD?
10. Wie bewertet die Landesregierung den Einbezug der Hartz-IV-BezieherInnen inden BFD vor dem Hintergrund, dass Hartz-IV-BezieherInnen über den ÖBS in der ersten Arbeitsmarkt integriert sowie Qualifikation vermittelt bekommen sollten?