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Kleine Anfrage: Einhaltung des Vergabemindestlohns

Kleine Anfrage „Einhaltung des Vergabemindestlohns“ herunterladen (PDF, 401 KB)

Seit 2012 gibt es in Brandenburg einen Vergabemindestlohn. Im Jahr 2021 stieg dieser nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz auf 13 Euro. Ein Vergabemindestlohn schafft faire Wettbewerbsbedingungen, da verhindert wird, dass der Bieterwettbewerb um öffentliche Aufträge durch die Reduzierung der Lohnkosten ausgetragen wird. Zudem soll der Vergabemindestlohn die Zahlung existenzsichernder Löhne sichern. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist deswegen von zentraler Bedeutung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele öffentliche Aufträge wurden 2022 und 2023 durch das Land vergeben?

2. Bei wie vielen dieser öffentlichen Aufträge wurde die Zahlung des Vergabemindestlohns als Kriterium benannt?

3. Bei wie vielen dieser öffentlichen Aufträge wurde die Verpflichtung zur Tariftreue als Kriterium benannt?

4. Wie wurde die Einhaltung des Vergabemindestlohns bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kontrolliert?

5. Wer ist für die Kontrolle zuständig?

6. Wie viele Kontrollen wurden durchgeführt?

7. Gab es Verstöße gegen die Einhaltung des Vergabemindestlohns? Wenn ja, wie viele?