Zum Inhalt springen

Kleine Anfrage: Abberufung einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in nicht öffentlicher Sitzung

Kleine Anfrage „Abberufung einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in nicht öffentlicher Sitzung“ herunterladen (PDF, 124 KB)

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist nach der Kommunalverfassung die Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten nach §18 Absatz 2 in öffentlicher Sitzung geboten, und wie ist in dieser Hinsicht die kommunale Praxis?

2. Gilt das entsprechend auch für die Aufhebung einer Benennung?

3. Führt eine Regelung in der Hauptsatzung, dass die Öffentlichkeit bei Personal- und Disziplinarangelegenheiten auszuschließen ist, dazu, dass Benennung und Widerruf einer Benennung in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln sind?

4. Welche Rechtsfolgen hat die Herbeiführung eines Beschlusses unter Verletzung des Gebotes der Öffentlichkeit der Sitzung?