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Einsparpotentiale der Gesamtnutzungskosten durch Einführung eines zentralen Gebäudemanagements der öffentlichen Liegenschaften im Land Brandenburg (BLB)

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(Nr. 2961 – Axel Vogel und Ursula Nonnemacher) Durch die Gründung des BLB im Jahre 2006 sollten die Gesamtnutzungskosten der landeseigenen Liegenschaften gesenkt und Anreize dafür geschaffen werden, dass die Ressorts und ihre Geschäftsbereiche Grund- und Immobilienvermögen nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch nehmen. Insbesondere der Vermögensverzehr, der durch Abnutzung eintritt, sollte so erstmals erfasst werden. In einer Pressemitteilung der Landesregierung hieß es dazu seiner Zeit: „Die mit dem Vermieter-Mieter-Modell zu erreichende transparente sowie verursacher- und periodengerechte Zuordnung sämtlicher Kosten in Verbindung mit der Eigentümerrolle des BLB und der Kundenrolle der Ressorts wird bereits mittelfristig zu einer wirtschaftlicheren Nutzung der Liegenschaftsressourcen führen. Insbesondere sind Verbesserungen bei der Bewirtschaftung und Substanzerhaltung zu erwarten. Zudem erhalten die Nutzer einen Anreiz, ihren Flächenbedarf unter wirtschaftlichen Aspekten zu überprüfen und zu optimieren."

Für die erfolgreiche Etablierung eines solchen „Facilitymanagements" in öffentlichen Verwaltungen werden in der Regel 3 bis 7 Jahre veranschlagt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass jetzt Aussagen darüber gemacht werden können, ob die mit der Gründung des BLB verfolgten Ziele bislang erreicht werden konnten.

Seit Juli 2011 liegt außerdem eine energetische Analyse der Bestandsimmobilien, die sich im wirtschaftlichen Eigentum des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) befinden vor. Entsprechend der Energiestrategie 2030 des Landes sollen diese Ergebnisse nutzbar gemacht werden, um Energieeinsparungen zu erzielen. Die zu diesem Zweck vorzunehmenden, Energieeffizienz steigernden Optimierungsmaßnahmen sollten der Vorbildfunktion des öffentlichen Raums bestmöglich Rechnung tragen und einen nachhaltigen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushaltes beitragen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie erfolgt die verursacher- und periodengerechte Zuordnung sämtlicher Kosten für Mieter von BLB Immobilien derzeit?
  2. Ist es durch die Einführung des Vermieter-Mieter-Modells zu einer wirtschaftlicheren Nutzung der Liegenschaftsressourcen insgesamt gekommen (bitte begründen)?
  3. Welche Anreize haben die Nutzer von BLB-Immobilien ihr Verhalten in Bezug auf den Flächenbedarf und den Energieverbrauch zu optimieren?
  4. Wie hat sich das Nutzerverhalten in Bezug auf den Flächenbedarf und den Energieverbrauch in den einzelnen Ressorts durch das Vermieter-Mieter-Modell jeweils verändert?
  5. Steht der BLB mit seinen Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern (z.B. bei der Reinigung oder dem Wachschutz)?
  6. Wann wird eine Prioritätenliste für die energetische Sanierung von Landesbestandsimmobilien vorliegen, welche die kosteneffektivsten Energieeinsparungspotenziale identifiziert?
  7. Wie überwacht der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen die Verbrauchsdaten der Bestandsimmobilien um Einsparpotenziale zeitnah erkennen und Entscheidungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen erkennen zu können?
  8. Wie bewertet die Landesregierung den Stand des Energiemanagements beim Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen?
  9. Welche Energieeinsparziele für die Landesbestandsimmobilien gibt es?
  10. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um den Nutzern der Landesbestandsimmobilien Anreize zum Energiesparen zu geben?
  11. In welcher Weise werden die Analysen, Planungen, Investitionen, Prognosen und Ergebnisse des Energiemanagements veröffentlicht? (Gemeint sind Kosten, Ziele und Verbräuche)
  12. Plant die Landesregierung die eigenen Erfahrungen beim Gebäudeenergiemanagement anderen Gebietskörperschaften weiter zu geben? Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?