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Entschädigungen für Gewerbetreibende bei Straßensperrungen

Kleine Anfrage „Entschädigungen für Gewerbetreibende bei Straßensperrungen“ herunterladen (PDF, 166 KB)

(Nr. 3644 – Axel Vogel) Bei Baumaßnahmen werden in Brandenburg teilweise Straßen für längere bis sehr lange Zeit vollständig gesperrt. Das dadurch Belastungen für die Bürger und Unter-nehmen entstehen ist offenkundig, in der Regel auch unvermeidbar.

Bei einigen Unternehmen können länger andauernde Sperrungen zu existenzbedro-henden Einbußen führen. Beispiele sind landwirtschaftliche Unternehmen die ihre Flächen nur noch über weite Umwege erreichen können oder Einzelhändler denen die Kunden ausbleiben, da diese aufgrund der Baumaßnahmen deren Geschäfte nicht mehr erreichen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Können Unternehmen die infolge einer länger andauernden Straßensperrung extrem benachteiligt sind Fördermittel oder Hilfen beantragen wenn sie nachweisen, dass sie infolge der Sperrung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind?
2. Was unternimmt die Landesregierung um Vollsperrungen von Straßen auf eine unumgänglich kurze Zeit zu begrenzen, insbesondere wenn Umleitungen sehr große Umwege darstellen?
3. Warum werden z.B. Hilfsdämme bei Brückenbauarbeiten (Beispiel Zerpenschleuse im Barnim) nur für den Anliegerverkehr freigegeben oder Ortsdurchfahrten als Sackgasse ausgeschildert obwohl die Passage der Baustelle mit nur geringen Einschränkungen möglich ist?
4. Was unternimmt die Landesregierung um die Bürger jederzeit aktuell über Streckensperrungen, Umleitungen oder Erreichbarkeit von Orten im Umfeld von Baustellen zu informieren?