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Kleine Anfrage: Entwicklung der Anzahl von Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung von Kleinkindern in Brandenburg

Kleine Anfrage „Entwicklung der Anzahl von Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung von Kleinkindern in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 132 KB)

Aus den Statistiken des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass im Jahr 2021 bundesweit 40 235 Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung bei Kindern unter drei Jahren durchgeführt wurden. Bei 25 206 dieser Kinder wurde ein Hilfebedarf oder eine akute oder latente Gefährdung festgestellt. Im Jahr 2022 wurden bundesweit 39 263 Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung bei Kindern unter drei Jahren durchgeführt.

Ein Hilfebedarf oder eine akute oder latente Gefährdung wurden dabei bei 24 464 dieser Kinder festgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele latente und akute Kindeswohlgefährdungen gab es in den Jahren 2021 und 2022 in der Altersgruppe 0 bis 4 in Brandenburg?

2. In wie vielen Fällen in der Altersgruppe 0 bis 4 kam es in den Jahren 2021 und 2022 jeweils zu Inobhutnahmen nach §§ 42 / 42a SGB VIII? Bitte differenzieren Sie nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

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