Kleine Anfrage 3585 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an die Landesregierung
Fähigkeiten zur Bewältigung von Hochwasserlagen in Brandenburg
1. Auf wie viele Wassergefahren-Züge kann das Land Brandenburg bei einer Hochwasserlage derzeit zurückgreifen?
2. Welche Behörden und Organisationen stellen jeweils welche Komponenten von Wassergefahren-Zügen bereit, auf die die Landesregierung zugreifen kann? (Bitte um tabellarische Auflistung)
3. Auf welchen gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen stellen die jeweiligen Behörden bzw. Organisationen Komponenten von Wassergefahren-Zügen bereit, über die das Land (im überörtlichen Katastrophenfall) verfügen kann?
4. Welche finanzielle Kompensation bzw. Unterstützung aus dem Landeshaushalt erhalten jeweils welche nichtbehördlichen Organisationen und insbesondere die Hilfsorganisationen, die Komponenten von Wassergefahren-Zügen bereitstellen?
5. Inwiefern wird die derzeitige Verfügbarkeit und Ausstattung von Wassergefahren-Zügen in Brandenburg durch die Landesregierung als ausreichend erachtet?
6. Für die Hochwasserlagen 2024 in Niedersachsen, Saarland und Bayern sind durch das Ministerium des Innern und für Kommunales den betroffenen Bundesländern Brandenburger Einheiten zur Bewältigung der Lage angeboten worden. Wie setzten sich die jeweils angebotenen Einheiten zusammen?
7. Über wie viele Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren verfügen jeweils das Land Brandenburg sowie die Landkreise und die kreisfreien Städte als Untere Katastrophenschutzbehörden?
8. Wie wird die Ausbildung / Qualifikation der Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren dokumentiert bzw. durch das Land geprüft?
9. Die in den Hochwasserereignissen im Ahrtal und in den letzten 12 Monaten in Niedersachsen, im Saarland und Bayern eingesetzten Einheiten waren zu großen Teilen nicht-behördliche Katastrophenschutzeinheiten. Die Landesregierung nutzt eine Rahmenvereinbarung zum Einsatz von organisationseigenen Einsatzmitteln und -kräften der Hilfsorganisationen. Inwiefern wird die Freistellung und die Lohnfortzahlung im Einsatzfall sowie bei Übungen und Ausbildungen für diese Einsatzkräfte gewährleistet?
Landtag Brandenburg Drucksache 7/9956
10. Wenn Einsatzkräfte für Einsätze sowie Übungen und Ausbildungen Urlaub und unbezahlte Freistellungen in Anspruch nehmen müssen, inwiefern sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf? Wie könnte die Situation dieser Einsatzkräfte in dieser
Hinsicht verbessert werden und welche Hindernisse gibt es?
11. Wann ist mit einer Überarbeitung der Brandenburgischen Katastrophenschutzverordnung zu rechnen und inwiefern wird diese relevante Neuerungen insbesondere hinsichtlich der Bewältigung von Hochwasserlagen enthalten?
12. Die Hubschraubergestützte Wasserrettung (HgWR) wird derzeit durch eine Kooperation von Bundespolizei und Hilfsorganisationen realisiert. Inwiefern wäre eine solche Kooperation auch auf Landesebene realisierbar? Könnte diese Fähigkeit in Brandenburg auch auf anderem Wege vorgehalten werden?