Kleine Anfrage „Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf – Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/1046“ herunterladen (PDF, 149 KB)
(Nr. 648 – Benjamin Raschke) Zu den Antworten auf die Kleine Anfrage 6/1046 zur Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf ergeben sich weitere Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
Zur Änderungsanzeige an das LUGV vom 27.5.2014 (vgl. Anfrage 6/1046)
1. Zu b) „Umnutzung der verbleibenden drei Güllelagerbecken als Löschwasserbecken und Niederschlagswasserauffangbecken ist noch nicht erfolgt“:
a. Wo wird derzeit das Löschwasser für einen evtl. Brandfall bevorratet?
b. Ist der derzeitige Stand genehmigungskonform?
c. Entspricht der derzeitige Stand den Brandschutzverordnungen und dem genehmigten Brandschutzkonzept für die Anlage? Worin bestehen ggf. Abweichungen?
2. Zu c) "Die Errichtung des zeltdachabgedeckten Güllelagerbehälters ist noch nicht vollständig abgeschlossen":
a. Wie wird mit der anfallenden Gülle verfahren? Da rein rechnerisch die Lagerkapazitäten unter den Ställen bereits erschöpft sind, muss eine zentrale Güllelagerung möglich sein.
b. Wo wird der Gülleüberschuss jenseits der Stapelkapazitäten in den Güllekellern gelagert, wenn das neue Becken noch nicht betriebsbereit ist?
c. Wurde die Kanalisation zwischen Ställen und Güllelagerbehälter lt. Änderungsanzeige erneuert? Liegen dazu Abnahmeprotokolle und Dichtigkeitsnachweise vor?
3. Zu d) "Bei den in Betrieb befindlichen Ställen 2, 3 und 5 ist die angezeigte Änderung des Gülleentmistungssystems in Betrieb", dieses
Gülleentmistungssystem (Rohrsystem) sieht ein geregeltes Entmisten durch ein neu gebautes Kanalisationssystem zum betriebsbereiten Güllelagerbehälter vor. Dieser ist laut Antwort 1 c) nicht betriebsbereit, die Kanalisation vermutlich auch nicht.
a. Wie kann das Gülleentmistungssystem somit anzeigenkonform in Betrieb sein, wenn es keine bautechnisch abgenommene neue Kanalisation und keinen betriebsbereiten Güllelagerbehälter gibt?
b. Ist diese Form des Anlagenbetriebes genehmigungskonform?
4. Zu e) "Die Standortänderung für den Gülleabtankplatz ist noch nicht realisiert.":
a. Wie kann das Gülleentmistungssystem anzeigenkonform in Betrieb sein, wenn die Standortänderung für den Gülleabtankplatz noch nicht realisiert wurde?
b. Ist diese Form des Anlagenbetriebes genehmigungskonform?
Zur Änderungsanzeige an das LUGV vom 23.06.2014 (vgl. Anfrage 6/1046)
5. Zu a) "In den sanierten Ställen 2, 3 und 5 ist die Änderung der Zu- und Abluftführung anzeigenkonform umgesetzt worden":
a. Wann sind die nachgeforderten Ventilatoren in allen Abluftschornsteinen nachgerüstet worden?
b. Wann gab es dazu Nachkontrollen? Was waren die Ergebnisse?
6. Zu b) "Die Änderung der Zwischendecke in Stall 1 ist noch nicht erfolgt":
a. Wann wird diese Baumaßnahme abgeschlossen sein?
7. Zu c) "Die Aufteilung der Buchten und Kastenstände innerhalb der bereits sanierten Stallbereiche wurde anzeigenkonform realisiert. Die Kontrolle der Erfüllung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) erfolgt im laufenden Anlagenbetrieb und obliegt dem Landkreis Spree-Neiße als zuständiger Veterinärbehörde. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor."
a. Inwiefern kann von einer anzeigenkonformen Realisierung hinsichtlich der Aufteilung der Stallbereiche ausgegangen werden, wenn der Landesregierung hierzu keine Informationen vorliegen?
b. Welche Kontrollintervalle zum Platzbedarf für die Tiere hat das Veterinäramt einzuhalten?
c. Wann wurde hierzu die letzte Kontrolle mit welchem Ergebnis durchgeführt?
Zur Änderungsanzeige an das LUGV vom 1.9.2014 (vgl. Anfrage 6/1046)
8. Zu a)" Das bestehende Futterhaus wurde noch nicht stillgelegt. Es wird noch zur Futteraufbereitung genutzt. Die Stilllegung des bestehenden Sozialbereiches ist noch nicht abgeschlossen":
a. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskonform?
b. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
9. Zu b) "Die Außenhochsilos und die Gaslagerbehälter wurden rückgebaut, das Kadaverhaus und die überdachten PKW-Stellplätze noch nicht.", das Außensi-lo soll zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/1046 noch nicht zurückgebaut worden sein:
a. Ist diese Form des Anlagenbetriebes genehmigungskonform?
b. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
10. Zu c) " Die Umstellung von Trockenfütterung auf eine computergesteuerte Flüssigfütterung wurde zur Wiederinbetriebnahme der Anlage anzeigenkon-form realisiert", angezeigt wurde dazu am 1.9.2014 die Errichtung und der Be-trieb eines neuen Futterhauses mit Futterküche und Hammermühle, sowie 16 Außensilos und einer Schüttgosse. Diese Anlagenteile sind laut Beantwor-tung der Frage 3 e) nicht errichtet worden.:
a. Wie erklärt sich der Widerspruch zur Aussage der Landesregierung, dass die Umstellung der Fütterung zur Wiederinbetriebnahme am 15.11.2014 anzeigenkonform in Betrieb genommen wurde, wenn die dazugehörenden Anlagenteile bis zum 1.4.2015 nicht realisiert wurden?
11. Zu d) "Änderung und Führung der Betriebsstraße am neuen Futterhaus" - an-gezeigte Änderung wurde nicht umgesetzt:
a. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskon-form?
b. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
12. Zu e) "Errichtung und Betrieb eines Futterhauses mit Futterküche und Ham-mermühle sowie 16 Außensilos und einer Schüttgosse" - angezeigte Ände-rung wurde nicht umgesetzt:
a. Wie erklärt sich der Widerspruch zur Aussage der Landesregierung, dass die Umstellung der Fütterung zur Wiederinbetriebnahme am 15.11.2014 anzeigenkonform in Betrieb genommen wurde, wenn die dazugehörenden Anlagenteile bis zum 1.4.2015 nicht realisiert wurden?
13. Zu f) "Errichtung und Betrieb eines Sozialbereiches innerhalb des neuen Fut-terhauses" - angezeigte Änderung wurde nicht umgesetzt:
a. Welche Sozialbereiche stehen den Mitarbeitern seit der Inbetriebnahme zur Verfügung?
b. Genügt diese Form der Betriebsführung den Anforderungen des Ar-beitsschutzes (Bitte um nachvollziehbare Begründung)?
c. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskon-form (Bitte um nachvollziehbare Begründung)?
d. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
14. Zu g) "Errichtung und Betrieb einer abflußlosen Sammelgrube" - angezeigte Änderung wurde nicht umgesetzt:
a. Welche sanitären Anlagen stehen den MitarbeiterInnen seit der Inbe-triebnahme zur Verfügung?
b. Genügt diese Form der Betriebsführung den Anforderungen des Ar-beitsschutzes (Bitte um nachvollziehbare Begründung)?
c. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskon-form?
d. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
15. Zu h) " Errichtung und Betrieb eines neuen Kadaverhauses" - angezeigte Än-derung wurde nicht umgesetzt:
a. Welche Kadaverlagerung steht seit der Inbetriebnahme zur Verfügung?
b. Genügt diese Form der Betriebsführung den Anforderungen des Um-welt- und Seuchenschutzes (Bitte um nachvollziehbare Begründung)?
c. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskon-form?
d. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
16. Zu i) "Errichtung und Betrieb einer Verladerampe am Flatdeckstall" - angezeig-te Änderung wurde nicht umgesetzt:
a. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskon-form?
b. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
17. Zu j) "Errichtung und Betrieb eines Gaslagerbehälters, Füllgewicht 2,9 to"
a. Welche Möglichkeiten zum Heizen stehen den Mitarbeitern seit der In-betriebnahme am 15.11.2014 zur Verfügung?
b. Genügt diese Form der Betriebsführung den Anforderungen des Ar-beitsschutzes?
c. Ist diese Form des Anlagenbetriebes anzeige- und genehmigungskon-form?
d. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein?
Zusammenarbeit Landesregierung und Landkreis Spree-Neiße
18. Weshalb bleiben durch den Landkreis Spree-Neiße Fragen der Landesregie-rung bezüglich des Baufortschrittes unbeantwortet? Wie gedenkt die Landes-regierung hiermit umzugehen?
19. Gibt es Sanktionen gegen den Landkreis Spree-Neiße wegen unterlassener Maßnahmen o. ä.?