Kleine Anfrage „Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf – Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drs 6/1786“ herunterladen (PDF, 272 KB)
(Nr. 1208 – Benjamin Raschke) Bei den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 648 zur Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf in Drucksache 6/1786 (pdf-Datei) ergeben sich Ungereimtheiten und Widersprüche, um deren Auflösung wir mit weiteren Nachfragen bitten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu Frage 1 (Umnutzung der verbleibenden drei Güllelagerbecken als Löschwasser- und Niederschlagswasserauffangbecken):
a) Eine Frist zur Inbetriebnahme der neuen Löschwasserbehälter wurde nicht gesetzt. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?
b) Werden die alten Löschwasserzisternen immer noch genutzt?
c) Ist es richtig, dass der Zustand der Löschwasserzisternen zum Zeitpunkt der Aufgabe der Altanlage im November 2011 so verschlissen war, dass der Vorbetreiber diese nicht mehr betreiben durfte?
d) Sind alle unter den Bestandsschutz fallenden Anlagenteile für den Brandschutz mittlerweile betriebsbereit und entsprechen diese den Vorschriften? Wenn ja, welche fallen hierunter?
e) Lag zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme am 15.11.2014 ein genehmigtes Brandschutzkonzept vor?
f) Wurde der Löschwasserteich ertüchtigt?
g) Gibt es ausreichend Möglichkeiten für eine Zufahrt durch die Feuerwehr?
2. Zu den Fragen 2 und 3:
Wie können Grundleitungen von 1976 und Güllekeller unter den Spaltenböden, die vor Inbetriebnahme nicht auf Dichtigkeit geprüft wurden, einen genehmigungskonformen Anlagenbetrieb sicherstellen (mit der Bitte um nachvollziehbare Begründung)?
3. Zu Frage 5:
a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Zu- und Abluftführung auch nicht nach der Tierschutznutztierhaltungsverordnung
überwachungsrelevant ist? Aus welchem Grund wurden hierzu keine Informationen eingeholt?
b) Vom Amtsveterinär soll es am 17.11.2015 in Stall 2 Beanstandungen zur Zu- und Abluftführung gegeben haben. Wann sind diese abgestellt worden? Was waren die Ergebnisse der Abnahmen in den Ställen 3 und 5?
c) Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/1785 gab es am 12.12.2014 und 01.04.2015 keine Einstallungen. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass am 12.12.2014 und 01.04.2015 Kontrollen der Lüftungsanlage vor einer Einstallung erfolgt sein sollen?
4. Zu Frage 6:
In der Antwort schreibt die Landesregierung, dass der Bauaufsichtsbehörde zur Änderung der Zwischendecke in Stall 1 keine Informationen vorliegen und nicht bekannt ist, wann die Baumaßnahme abgeschlossen sein wird.
a) Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu?
b) War vor diesem Hintergrund der Ferkelstall zur Inbetriebnahme der Anlage am 15.11.2014 betriebsfähig für die Zucht von Ferkeln?
5. Zu Frage 7: In der Antwort verweist die Landesregierung auf die Zuständigkeit des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amtes. Offen blieb eine konkrete Antwort auf die Frage, ob alle Buchten und Kastenstände anzeigenkonform realisiert wurden. Wie ist der aktuelle Sachstand unter Einbeziehung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes?
6. Zu Frage 8: Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt nach der Antwort der Landesregierung seit dem 12.12.2014 ein Bauantrag für den Neubau eines Futterhauses mit Silos, eines Sozial- und Techniktraktes sowie eines Kadaverhauses vor. Die Entscheidung über den Bauantrag sollte jedoch erst in der 25. Kalenderwoche dieses Jahres erfolgen. Warum mussten die angezeigten Änderungen nicht vor Inbetriebnahme realisiert werden, um einen anzeigenkonformen Anlagenbetrieb zu gewährleisten (mit der Bitte um eine nachvollziehbare Begründung)?
7. Zu Frage 9: Zum Zeitpunkt des Rückbaus des Kadaverhauses und der überdachten PKW-Stellplätze gab die Landesregierung an, dass den Behörden hierzu keine Informationen vorliegen. Hat die Landesregierung die Informationen mittlerweile eingeholt und wenn ja, wann wurden die Rückbauarbeiten abgeschlossen bzw. wann sollen sie abgeschlossen werden?
8. Zu Frage 11: Zur Änderung und Führung der Betriebsstraße am neuen Futterhaus antwortete die Landesregierung, dass hierfür keine baurechtliche Genehmigung erforderlich sei. Bei der Betriebsstraße soll es sich um eine Fläche von über 200 m² handeln. Ist es richtig, dass für derartige Maßnahmen keine Genehmigungen erforderlich sind (bitte begründen, ab wann eine Genehmigung erforderlich ist und ab wann nicht)?
9. Zu Frage 13: In der Antwort schreibt die Landesregierung, dass der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zum Neubau eines Futterhauses mit Silos, Sozial- und Techniktrakt vorliegt. Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu? Sind die Sozialbereiche mit sanitären Einrichtungen und Aufenthaltsraum für die MitarbeiterInnen mittlerweile fertiggestellt?
10. Zu Frage 14: In der Antwort schreibt die Landesregierung, dass anfallende Abwässer in den beiden Sanitärcontainern gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Werden die Container weiterhin genutzt?
11. Zu Frage 15: Die Landesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass das vom vorherigen Betreiber genutzte Kadaverhaus zur Lagerung der Kadaver verwendet wird und es entsprechend den Anforderungen hergerichtet und renoviert wurde. Nach einer Fotodokumentation von BürgerInnen vor Ort soll das Kadaverhaus nicht renoviert worden sein. Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch?
12. Zu Frage 16: In der Antwort gibt die Landesregierung an, dass die Errichtung und der Betrieb einer Verladerampe am Flatdeckstall noch nicht fertiggestellt ist. Wie ist der aktuelle Sachstand hierzu?
13. Zu Frage 17: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Errichtung und Betrieb eines Gaslagerbehälters zur Beheizung der Sozialeinrichtungen?
14. Zu Frage 18: Die Landesregierung gibt an, dass sie sich bezüglich des Baufortschritts nicht an den Landkreis Spree-Neiße, sondern an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde gewendet hat. Ist das LUGV auch für die Abnahme und Kontrolle sämtlicher Baumaßnahmen verantwortlich? Wenn nein, warum wird die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht mit einbezogen?
15. Zu Frage 19: Welche Verstöße und Versäumnisse des Anlagenbetreibers wurden bis zum 15.10.2015 festgestellt und welche Maßnahmen durch welche Behörden veranlasst? Wann wurden behördliche Betriebskontrollen aus welchem Grund und mit welchem Ergebnis durchgeführt?