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Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf – Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs 6/1785)

Kleine Anfrage „Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf – Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs 6/1785)“ herunterladen (PDF, 277 KB)

(Nr. 1207 – Benjamin Raschke) Bei den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 649 zur Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf in Drucksache 6/1785 (pdf Datei) ergeben sich Ungereimtheiten und Widersprüche, um deren Auflösung wir mit weiteren Nachfragen bitten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu Frage 1 (Wann wurden wie viele Tiere in welche Ställe (Nr. und Bezeichnung) ein- und umgestallt?):
a) Die Frage nach den Umstallungen blieb unbeantwortet. Wann wurden bis zum 15.10.2015 wie viele Tiere in welche Ställe (Nr. und Bezeichnung) umgestallt?
b) Die Ställe 3 und 4 dienen dazu, Sauen aus den Deckställen 2 und 5 nach festgestellter Trächtigkeit in Gruppenhaltung umzustallen. In diesen Ställen waren laut Antwort der Landesregierung 228 (03.02.2015) bzw. 232 (13.11.014) Tiere eingestallt, mehr als diese können folglich nicht geschwängert worden sein. Wenn in den Ställen 3 und 4 im März/April 2015 290 und 320 trächtige Tiere gestanden haben, woher kamen die restlichen Tiere? Wurden trächtige Tiere zur Tierhaltungsanlage nach Wadelsdorf transportiert? Wenn ja, wann wurden durch wen wie viele Tiere angeliefert?

2. Zu Frage 2 (Wann wurden wie viele Ferkel in welchem Stall (Nr. und Bezeichnung) geboren bzw. wann wird mit den ersten eigenen Zuchtferkeln gerechnet?):
Zum Zeitpunkt der Antwort der Landesregierung wurden noch keine Ferkel geboren. Es wurden aber in absehbarer Zeit erste Abferkelungen erwartet. Wann wurden bis zum 15.10.2015 wie viele Ferkel in welchem Stall (Nr. und Bezeichnung) geboren?

3. Zu Frage 3 (Welche Gülleabnahmeverträge wurden bisher insgesamt vom Anlagenbetreiber wann wem vorgelegt: Bitte um Benennung der Abnehmer und jährlichen Abnahmemengen? Sind weitere Gülleabnahmeverträge in Planung, wenn ja wie viele und in welchem Umfang?):
Die Landesregierung gibt bei einem jährlichen Gülleanfall von über 10.000 m3 an, dass dem Landkreis Gülleabnahmeverträge für 6.500 m3 Gülle vorliegen. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es möglich, eine Bau- und Betriebsgenehmigung zu erteilen, wenn zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung im Oktober 2014 (Baugenehmigung) und November 2015 (Gewährung des Bestandsschutzes und damit Betriebsgnehmigung) kein einziger Gülleabnahmevertrag vorlag und zum 29.5.2015 gerade mal die Hälfte der zu erwartenden Güllemenge abgesichert war?

4. Zu Frage 4 (Wann wurde das neue Güllelagerbecken in Betrieb genommen bzw. wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Wieviel Gülle ist seit November 2014 angefallen und wohin wurde diese verbracht?):
a) Wieso lagen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme am 15.11.2014 keine Dichtigkeitsnachweise und Prüfprotokolle vor?
b) Welche Normen und Vorgaben sind bei Dichtigkeitsprüfungen einzuhalten und wo sind diese veröffentlicht?
c) Wie wurden Dichtigkeitsprüfungen zu einem späteren Zeitpunkt technisch durchgeführt, wenn die Güllewanne zu diesem Zeitpunkt schon gefüllt war? Wer hat die Prüfung durchgeführt und von wem wurde der Dichtigkeitsnachweis ausgestellt?
d) Was sind die Ergebnisse aller bisher vorliegenden Dichtigkeitsprüfungen von Güllewanne und Kanalisation (bitte Protokolle als Anlage beifügen) zum Schutz von Boden und Grundwasser vor Gülleeinträgen?
e) Die Landesregierung gibt an, dass ihr ein Verbringen der Gülle aus der Schweinezuchtanlage nicht bekannt ist. Welche Angaben liegen den nachgeordneten Behörden bis zum 15.10.2015 vor?
f) Der Staatsanwaltschaft Cottbus liegt eine Strafanzeige wegen illegaler Gülleverbringung im Wald neben der Anlage vor. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
g) Wie viel Gülle fällt durchschnittlich pro Tag und Tier an? Passen aus Sicht der Landesregierung die Angaben zu den eingestallten Tieren und den anfallenden Güllemengen zusammen?
h) Welche Güllemengen sind bis zum 15.10.2015 in der Tierhaltungsanlage angefallen und welcher Anteil wurde in welcher Form entsorgt?

5. Zu Frage 5: (Wann und mit welchem Ergebnis wurden Trink- und Brauchwasserproben (erhobene Parameter incl. ermittelte Werte bitte angeben) durch wen veranlasst? Welche behördlichen Maßnahmen wurden im Zuge der Auswertung der Ergebnisse geprüft und ggf. veranlasst?):
a) War im Altbestand der Ferkelzuchtanlage zum Zeitpunkt des damaligen Betriebs Leitungswasser in Trinkwasserqualität verfügbar?
b) Hat das Trinkwasser in der Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf vor Erteilung der Baugenehmigung im Oktober 2014 den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprochen? Wenn nein, wieso wurde die Baugenehmigung trotzdem erteilt?
c) Wann ist der Bauherr der Verpflichtung nachgekommen, eine Wasseraufbereitungsanlage zu installieren?
d) Wann und durch wen wurde die Trinkwasserqualität seit Erteilen der Baugenehmigung überprüft und was waren jeweils die Ergebnisse? Entspricht das Trinkwasser derzeit den Vorgaben der Trinkwasserverordnung?
e) Wie viel Landwirtschaftsfläche hat der Investor in der Umgebung, um Futter für die eingestallten Tiere zu erzeugen? Welcher Anteil des Tierfutters kann hiermit selbst erzeugt werden? Welche Vorgaben sind für eine Baugenehmigung einer Tierhaltungsanlage bezüglich des Anteils von eigenen Futterflächen einzuhalten und wie bewertet die Landesregierung den Fall Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf?