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FFH-Gebiet Börnicker Feldmark

Kleine Anfrage „FFH-Gebiet Börnicker Feldmark“ herunterladen (PDF, 232 KB)

(Nr. 2167 – Axel Vogel) Das FFH-Gebiet Börnicker Feldmarkt befindet sich zwischen dem Bernauer Ortsteil Börnicke und der Stadt Bernau bei Berlin im Landkreis Barnim. Formulierter Zweck des Gebietes sind der Erhalt der Populationen von Rotbauchunke und Kammmolch. Aktuell wurden an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde zwei wissenschaftliche Abschlussarbeiten verfasst, bei denen ein ungünstiger Erhaltungszustand für die Arten Kammmolch und Rotbauchunke festgestellt wurde. Ein Bewirt-schaftungserlass der Brandenburger Landesregierung aus dem Jahr 2009 soll die naturschutzgerechte Bewirtschaftung des Gebietes im Einklang mit den Erhaltungszielen regeln.

Auf dem Vergleich von aktuellen Luftbildern mit Luftbildern aus der Zeit der Ausweisung des FFH-Gebietes 2006 kann festgestellt werden, dass Randstreifen um die Kleingewässer teilweise umgebrochen wurden. Im Jahr 2008 wurde diesbezüglich sogar eine Anzeige erstattet, dennoch sind die Randstreifen bis heute nicht wieder hergestellt. Aktuell werden die verbliebenen Randstreifen intensiv gemäht. In einigen der Kleingewässer münden Drainageleitungen aus den umliegenden Ackerflächen über die Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen. Die beiden oben genannten Abschlussarbeiten berichten von starker Eutrophierung der Gewässer.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Daten liegen der Landesregierung aktuell über den Zustand des FFH-Gebietes Börnickerer Feldmark sowie zu den Populationen der in Anhang II der FFH-Richtlinie genannten Arten vor?
2. Wie genau ist das Umfeld der Kleingewässer zu bewirtschaften für die im Bewirtschaftungserlass festgeschrieben steht: „Gewässerrandstreifen von 20 m Breite als Blühstreifen“ bzw. welche Handlungen sind nicht zulässig?
3. Wie genau ist das Umfeld der Kleingewässer zu bewirtschaften für die im Be-wirtschaftungserlass festgeschrieben steht: „Gewässerrandstreifen als Extensivgrünland zur Schaffung von Pufferzonen für LRT 3150 und als Nahrungs- und Ruhestätte von Rotbauchunke und Kammmolch“ bzw. welche Handlungen sind nicht zulässig?
4. Wo kann man die Zielkarte mit den Teilflächennummern einsehen die in Anlage 2 des Bewirtschaftungserlasses in der 4. Spalte erwähnt ist?
5. Wie ist das Umpflügen der Randstreifen nach Ausweisung des FFH-Gebietes vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbotes zu bewerten der als Grundsatz für alle FFH-Gebiete gilt?
6. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Land gegenüber einem Bewirtschafter der gegen die zuvor genannten Auflagen verstößt?
7. Wie sind die Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet Börnicke?
8. Gibt es Möglichkeiten für die Landeregierung Einfluss auf die zukünftige Ver-pachtung bzw. den Verkauf von Flächen im FFH Gebiet zu nehmen? Falls Ja, welche?
9. Wie plant die Landesregierung die Qualität der geschützten Reproduktionsstätten von Kammmolch und Rotbachunke langfristig zu erhalten und den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus den Ackerflächen und Drainagen zu verringern?