Im ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg heißt es, dass die Sicherstellung einer ausrei-chenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Der übrige öffentliche Personennahverkehr einschließlich des Ausbildungsverkehrs wird im selben Gesetz als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (kommunaler öffentlicher Personennahverkehr) definiert.