Kleine Anfrage „Flurbereinigungsverfahren im Unteren Odertal“ herunterladen (PDF, 257 KB)
(Nr. 461 – Axel Vogel) Zwischen 2001 und 2013 wurde im Unteren Odertal ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt. Ziel war es die für die internationale Anerkennung des Nationalparkes Unteres Odertal erforderlichen 51 % Wildnisgebiete in öffentlichen Besitz zu bringen. Eigentümer und Landnutzer dieser zukünftigen Schutzgebietsflächen des Nationalparkes sollten angemessene Tauschflächen erhalten. Das Flurbereinigungsverfahren ist das bisher größte der Bundesrepublik Deutschland mit 2800 Beteiligte und einem Verfahrensgebiet von 20.000 Hektar.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der Stand des Flurbereinigungsverfahrens, welche weiteren Schritte sind noch erforderlich und bis wann wird das Verfahren nach Einschätzung der Landesregierung zum Abschluss gebebracht worden sein?
2. Wie sind die Besitz- und Eigentumsverhältnisse nach derzeitigem Stand nach dem Flurbereinigungsverfahren (Bitte tabellarische Darstellung der Zonen Ia, Ib und II differenziert nach Landesfläche, Träger des Gewässerrandstreifenprojektes, Kommune, Kirche und sonstige)?
3. Ist es im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung gelungen, das Ziel der Unternehmensflurbereinigung, nämlich die Totalreservate (Zone I a und I b) in öffentlichen Besitz zu bringen, zu erreichen?
4. Liegen bisher Klagen gegen das Verfahren vor (Bitte um Angaben zu Klägern und Klagegrund)?
5. Haben diese Klagen eine aufschiebende Wirkung für das Verfahren?
6. Wieviel ha Totalreservate sind bislang rechtsverbindlich festgelegt und nutzungsfrei?
7. Wann sollen die gemäß Nationalparkplan 5000 ha Schutzzone I (Zone I a und I b) vollständig aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen worden sein?
8. Wurde zur erweiterten Einbringung von Flächen in das Flurbereinigungsverfahren auch Flächen des Preußenvermögens gegen Flächen der BVVG getauscht? Falls Ja, wie ist der aktuelle Stand und wann ist dieser Flächentausch abgeschlossen?
9. Verfügt der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparkes Unteres Odertal e.V. bzw. die Nationalparkstiftung nach Abschluss des
Verfahrens noch über Flächen außerhalb des Nationalparkes die im Rahmen des Gewässerrandstreifenprojektes erworben wurden und wie soll damit umgegangen werden?
10. Welche Auswirkungen hat die vorläufige Besitzeinweisung auf die in 2016 auslaufenden und neu abzuschließenden Jagdpachtverträge, sowohl für Gemeinschaftsjagden als auch für Eigenjagden? Werden dabei die im Grundbuch fortbestehenden Eigentumsverhältnisse oder die durch die vorläufige Besitzeinweisung geschaffenen Besitzverhältnisse für den Abschluss neuer Jagdpachtverträge zu Grunde gelegt?
11. Welche Auswirkungen hat die vorläufige Besitzeinweisung auf die Zahlungen der Abgaben zur Grundsteuer und die Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände bis zur abschließenden Eintragung ins Grundbuch? Bis zu welchem Stichtag müssen die Abgaben für die im Grundbuch fortbestehenden Eigentumsverhältnisse gezahlt werden bzw. ab wann für die durch die Besitzeinweisung geschaffenen Besitzverhältnisse?