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Förderung und Zukunft von Häfen und Wasserstraßen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Förderung und Zukunft von Häfen und Wasserstraßen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 272 KB)

(Nr. 3052 – Michael Jungclaus) In Brandenburg gibt es die öffentlichen Binnenhäfen Eberswalde, Schwedt, Wustermark, Brandenburg, Velten, Königs Wusterhausen, Eisenhüttenstadt, Wittenberge und Mühlberg. Zwei von ihnen liegen an der Elbe. Während das Bundesverkehrsministerium der Elbe auf öffentlichen Veranstaltungen extremere Niedrigwasserstände bescheinigt, leugnet die Landesregierung diese Tatbestände in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur Zukunft der Elbe (Drs. 5/6996). Sie verschweigt zudem, dass die für die Elbe seit 20 Jahren angestrebte Mindesttiefe von 1,60 Metern nicht erreicht wird. Mit den vorherrschenden 1,20 - 1,30 Metern Fahrwassertiefe sind jedoch keine 'guten Schifffahrtsbedingungen' auf der Elbe möglich. Von der - wie die Landesregierung behauptet - übereinstimmenden Feststellung einer Vereinbarkeit aller Belange von Schifffahrt, Wasserwirtschaft und Ökologie kann also keine Rede sein.

Daten zu Niedrigwasserständen, Fahrrinnentiefen und deren Periodizität müssen bei der zukünftigen Vergabe von Fördermitteln als wesentliches Kriterium berücksichtigt werden, damit nicht Häfen gefördert werden, die von Frachtschiffen nicht wirtschaftlich und verlässlich erreichbar sind. Klärungsbedarf gibt es auch bei den Angaben zum Gütertransport auf der Elbe. Während die Landesregierung mit den dargestellten Daten in der Kleinen Anfrage (Drs. 5/6996) eine positive Entwicklung für die letzten zehn Jahren aufzeigt, weisen die Verkehrsberichte der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost ein niedrigeres Transportaufkommen mit einer deutlich fallenden Tendenz auf. Damit stellt sich die Frage generell, ob weitere Investitionen mit öffentlichen Mittel in den Ausbau der Wasserstraßen und Häfen sinnvoll sind. Die Landesregierung benennt zudem nicht, dass das Bundesverkehrsministerium eine Schifffahrtsabgabe für die Elbe ab 2017 plant. Während bei Bahnen und LKWs Trassengebühren bzw. Maut gezahlt werden muss, ist die Binnenschifffahrt auf der Elbe von sämtlichen Wegekosten wie auch von der Mineralölsteuer und der Öko-Steuer befreit. Doch der Unterhalt der Wasserstraße verursacht hohe Kosten. Maßstab für die Elbschifffahrt muss es daher sein, dass sich die Schiffe dem Fluss anpassen und nicht umgekehrt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden für die Unterhaltung und den Ausbau der Wasserstraßen und der auf dem Territorium des Landes Brandenburg befindlichen Binnenhäfen seit 1990 öffentliche Gelder eingesetzt? (Für Wasserstraßen: Bitte um Aufschlüsselung der eingesetzten Mittel nach Programmen und den dafür eingesetzten Summen nach Landes-, Bundes- und EU-Mitteln; für Häfen: Bitte um Aufschlüsselung der eingesetzten Mittel nach Projekten sowie den jeweils eingesetzten Landes, Bundes- und EU-Mitteln mit Nennung des Maßnahmenzwecks, der Förderprogramme und des Förderzeitraums)

2. Welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen wurden seit 1990 zur Verbesserung der Häfen gefördert (z.B. Straßenanbindung)? (Bitte um Aufschlüsselung der Mittel auf die einzelnen Häfen nach Landes-, Bundes- und EU-Mitteln mit Nennung des Maßnahmenzwecks, der Förderprogramme und des Förderzeitraums.)

3. Liegen der Landesregierung weitere (Förder-)Anträge zum Wasserstraßenausbau und zur Ertüchtigung von Häfen vor? (Bitte unter Angabe der Wasserstraße und des Hafens, des Maßnahmenzwecks, des Förderprogramms und des Zeitraums der angestrebten Förderung.)

4. Welche weiteren Investitionen in Binnenhäfen und Wasserstraßen sind vom Land Brandenburg mittelfristig geplant ? In welchem Umfang sollen hierfür Landesmittel eingesetzt werden? (Bitte unter Angabe der Wasserstraße und des Hafens, des Maßnahmenzwecks und der jeweiligen Höhe der einzusetzenden Landesmittel.)

5. An welchen Häfen Brandenburgs sind welche Gebietskörperschaften oder ihre in überwiegendem Besitz befindlichen Unternehmen in welcher Rechtsform beteiligt und wie war die jeweilige unternehmerische Bilanz der vergangenen zehn Jahre?

6. In welchem Umfang haben das Land, die beteiligten Kommunen und Landkreise oder die beteiligten öffentlichen Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren Verluste im laufenden Betrieb ausgeglichen, Kapitalzuführungen gewährt oder auf anderem Weg finanzielle Zuwendungen geleistet? Haben Häfen Gewinnabführungen geleistet? (Bitte getrennt nach Hafen, Jahr und Gebietskörperschaft beantworten.)

7. Welche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen lagen den in den Fragen 1 und 2 thematisierten Maßnahmen bei der Förderentscheidung zu Grunde? Wurde eine gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? In Fällen, in denen keine gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen wurde, wie wurde der Landeshaushaltsordnung Rechnung getragen?

8. Welche Annahmen zum schiff-, bahn- und LKW-seitigen Güterverkehrsaufkommen und welche Annahmen zur Zahl der zu schaffenen oder erhaltenden Arbeitsplätze lagen den in den Fragen 1 und 2 thematisierten Förderungen jeweils zugrunde?

9. Welches Güterverkehrsaufkommen in Tonnen und in Zahl der Container sowie welche Anzahl an Arbeitsplätzen haben Brandenburgs Häfen in den letzten zehn Jahren verzeichnet und welche Prognosen gibt es? Bitte in Jahresscheiben differenziert und das Güterverkehrsaufkommen nach Binnenschiff, Bahn und Lkw angeben.

10. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der auf der Elbe-Konferenz (am 4./5. März in Magdeburg) beschriebenen Rückgangs der Niedrigwassermengen zu der Forderung, an der Elbe eine Fahrrinnentiefe von 1,60m zu gewährleisten?