Zum Inhalt springen

Integration: Geburtsurkunden von Kindern mit ausländischen Eltern

Kleine Anfrage „Geburtsurkunden von Kindern mit ausländischen Eltern“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 157 KB)

Aus der Vorbemerkung der Fragestellerinnen:

Gemäß Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention sind die Staaten verpflichtet, ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren. Eine solche Registrierung dient der Identifizierung der neugeborenen Kinder und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte wie z.B. der Inanspruchnahme von medizinischen und staatlichen Leistungen. Es zeigen sich bei der Ausstellung von Geburtsurkunden von Kindern Geflüchteter jedoch Verzögerungen im Land Brandenburg.