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Geflügelhaltung in Brandenburg – Nachfragen zur Großen Anfrage 9

Kleine Anfrage „Geflügelhaltung in Brandenburg – Nachfragen zur Großen Anfrage 9“ herunterladen (PDF, 326 KB)

(Nr. 1026 – Benjamin Raschke) Aus den Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Geflügelhaltung in Brandenburg (Drucksache 6/1980) ergeben sich zahlreiche Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:

A) Gesamt
1. In der Antwort auf Frage 5 schreibt die Landesregierung, dass es keine Statistiken mit einem Bezug von Tierplatzzahlen zur Flächengröße von Gemeinden gibt. Im Koalitionsvertrag von SPD und Linke steht geschrieben, dass die Landesregierung für eine regionalverträgliche Tierhaltung eintritt.
a) Anhand welcher Kriterien misst die Landesregierung die Regionalverträglichkeit der Tierhaltung?
b) Gibt es hierzu bereits Untersuchungen für das Land Brandenburg? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Wenn nein, plant die Landesregierung eine entsprechende Studie?
c) Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung eine regionalverträgliche Tierhaltung in allen Landesteilen Brandenburgs erreichen?

B) Konventionelle Haltung
2. In der Antwort auf die Fragen 8 bis 11 schreibt die Landesregierung, dass keine getrennten Zahlen (u.a. zu Tierplätzen und Betrieben) für konventionelle Haltungsverfahren vorliegen, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung gibt. Hat die Landesregierung vor, die Zahlen trotzdem zu ermitteln, um einen besseren Überblick über den Anteil der konventionellen und ökologischen Tierhaltung zu bekommen? Wann ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

C) Bio
3. In der Antwort auf die Fragen 13 und 14 werden die Anzahlen der nach der EU-Öko-Verordnung in Brandenburg zertifizierten Legehennen-, Putenmast-, Hähnchenmast- und Entenmastplätze nach Landkreisen aufgeschlüsselt. Um welche Betriebe und konkreten Standorte handelt es sich hierbei jeweils (bitte unter Angabe der jeweiligen Tierplatzzahlen)?
4. In der Antwort auf die Frage 15 sind die Tierplatzzahlen der 10 größten nach der EU-Öko-Verordnung wirtschaftenden Legehennen-, Mastputen-, Mastenten- und
Masthähnchen-Betriebe in Brandenburg aufgeführt. Um welche Betriebe und konkreten Standorte handelt es sich hierbei jeweils (bitte unter Angabe der jeweiligen Tierplatzzahlen, der ausgereichten Fördermittel und der geförderten Maßnahmen)?

D) Genehmigungsverfahren/Fördermittel
5. Aus der Antwort zu Frage 16 wird erneut deutlich, dass die Tierwohlstandards in der neuen Basisförderung in der Geflügelhaltung im Vergleich zur alten Förderperiode deutlich gesunken sind. Ist die Landesregierung bereit, die Investitionsförderung von Stallbauten ähnlich wie in Niedersachsen auszurichten, wo neben einer 35%-Förderung (die von den Tierwohlstandards etwa der 40%-Premiumförderung in Brandenburg entspricht) eine 45%-Förderung für eine bestmöglich tiergerechte Haltung angeboten wird, die sich an der EU-Öko-Verordnung orientiert? Wenn ja, ab wann soll die geänderte Förderrichtlinie gelten? Wenn nein, warum nicht?
6. In der Antwort auf Frage 20 schreibt die Landesregierung, dass eine Haltungseinrichtung auch als ein Stall gilt, wenn sie die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt, sie darf jedoch immer nur die Registriernummer des angewandten Haltungssystems verwenden. Welches Haltungssystem gilt als das „angewandte Haltungssystem“ bei mehreren Haltungssystemen in einem Stall und ist Bestandteil der Kennnummer nach § 4 LegRegG?
7. In der Antwort auf Frage 21 schreibt die Landesregierung, dass eine Klärung des Begriffs „Stall“ im Öko-Legehennenbereich durch die EU am 23.04.2014 vorgelegt wurde.
a) Wo ist diese veröffentlicht und wie lautet die Konkretisierung genau?
b) Wie ist der Begriff „Abteilung“ durch die EU-Kommission definiert und was unterscheidet die Abteilung von einem Stall?
c) Sind nach Auffassung der EU-Kommission demnach in einem Gebäude mehrere Ställe mit mehreren (Unter)Abteilungen möglich?
d) Welche Vorgaben gelten für die Abgrenzung von Abteilungen und für die Abgrenzung von Stalleinheiten innerhalb eines Gebäudes (z.B. im Hinblick auf Eiersammelbänder, Futter- und Tränkeeinrichtung, Entmistungssysteme usw.)?
e) Gibt es die Möglichkeit, für verschiedene Abteilungen unterschiedliche Kennnummern nach § 4 LegRegG zu vergeben, um eine bessere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten?
8. In der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der EU-Kommission ist festgelegt, dass ein Geflügelstall maximal 3.000 Legehennen beherbergen darf. Das Legehennenbetriebsregistergesetz wiederum schreibt in § 4 Abs. 1 vor, dass die zuständige Behörde dem Betriebsinhaber für jeden Stall unverzüglich eine Kennnummer mitteilt, die sich unter anderem durch die Stallnummer kennzeichnet. Wie kommt die Landesregierung in der Antwort auf Frage 22 zu der Auffassung, dass das Legehennenbetriebsregistergesetz eine Vermarktung von Eiern aus Haltungsanlagen mit mehr als 3.000 Legehennen unter einer einzigen Kennnummer erlaubt? Hat der Bundesgesetzgeber diese Auffassung öffentlich bestätigt? Wenn ja, wo?
9. Die Frage 23 wurde von der Landesregierung missverstanden und wird deshalb noch einmal gestellt: Wie viele nach der EU-Verordnung zertifizierte Legehennenställe in Brandenburg weisen keine vollständige separate Trennung der Versorgungseinrichtungen bei mehreren Ställen (mit max. 3000 Tieren) innerhalb eines Gebäudes auf?
10. In der Antwort auf Frage 24 schreibt die Landesregierung, dass die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die räumliche Trennung von max. 6.000 Legehennen in der Bodenhaltung nach der TierSchNutztV bei Vor-Ort-Kontrollen überprüfen. Wie viele Verstöße wurden hierbei innerhalb der letzten fünf Jahre in den jeweiligen Landkreisen festgestellt? Welche Folgen hatten Verstöße für die Tierhaltungsbetriebe?
11. In der Antwort auf Frage 25 schreibt die Landesregierung, dass die Tierschutznutztierhaltungsverordnung keine Vorgaben hinsichtlich der baulichen Maßnahmen zur räumlichen Trennung von max. 6000 Legehennen bei der Bodenhaltung macht. Anhand welcher Kriterien beurteilen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter die umgesetzten Maßnahmen zur baulichen Trennung?

E) Tiergesundheit/Seuchen
12. In der Antwort auf Frage 27 zu den Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsämtern wird auf die Landtagsdrucksache 6/676 verwiesen. Aus der dazugehörigen Antwort (Drucksache 6/1060, Frage 4) geht hervor, dass in kleinen Betrieben deutlich mehr tierschutzrechtliche Kontrollen stattfinden als in großen Tierhaltungsbetrieben. Was sind die Gründe hierfür?
13. In der Antwort auf Frage 28 wird die Anzahl der Verstöße gegen das Tierschutzrecht bei der Kontrolle von Geflügelhaltungsbetrieben aufgeführt. Um welche Verstöße handelte es sich hierbei und welche Betriebsgrößen waren besonders betroffen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung hieraus?

G) Tierschutz/Ethik
14. In der Antwort auf Frage 43 geht die Landesregierung auf § 11b des Tierschutzgesetzes zur Zucht von Wirbeltieren ein. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Verstöße gegen § 11b des Tierschutzgesetzes wegen Qualzucht in Brandenburger Geflügelhaltungsbetrieben festgestellt? Welche Rassen waren hiervon wie oft betroffen? Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als erforderlich an, um die Anzahl von Verstößen auf ein Minimum zu senken?
15. In der Antwort auf Frage 45 verweist die Landesregierung auf die planmäßigen Tierschutzkontrollen zu gesundheitlichen Problemen bei Mastgeflügel. In wie vielen Fällen und bei wie vielen Tieren wurden in den vergangenen fünf Jahren gesundheitliche Probleme wie Sohlengeschwüre, Gelenkentzündungen oder Nekrosen bei Mastgeflügel festgestellt (bitte nach Landkreisen und Jahren aufschlüsseln)?