Kleine Anfrage „Gesundheitsmanagement im Justizvollzug“ herunterladen (PDF, 328 KB)
(Nr. 1482 – Benjamin Raschke) In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 5. November 2015 informierte Minister Helmuth Markov über den aktuellen Stand zum Gesundheitsmanagement im Justizvollzug. Anlass war der hohe Krankenstand im Justizvollzug von 14,6 Prozent im Jahr 2014. Die Behandlung des Themas im Rechtsausschuss hat weiteren Nachfragebedarf ergeben.
Ich frage die Landesregierung:
I. Umsetzung des Projekts Gesundheitsmanagement für die Vollzugsbediensteten
Laut Information des MdJEV (Vorabinformation für den Rechtsausschuss am 5. No-vember 2015) wurde bereits 2009 am Institut für Verwaltungsmanagement der Ver-waltungsakademie Berlin ein Projekt über Gesundheitsmanagement für die MitarbeiterInnen in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel aufgelegt. Alle LeiterInnen der Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg seien gebeten worden, das Konzept umzusetzen.
1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Konzepts in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg (insbesondere folgende Punkte: Vorstellung des Konzepts, Bestellung einer Gesundheitskoordinatorin/eines Gesundheitskoordinators sowie eines Ausschusses für Gesundheitsförderung, Erarbeitung von Maßnahmeplänen)?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Umsetzung?
3. Welche der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen sollten aus Sicht der Landesregierung (noch) umgesetzt werden?
II. Gesundheit als Führungsaufgabe
Laut Information des MdJEV ist dieses dabei, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, die Gesundheit der Mitarbeiter auch als Führungsaufgabe zu verstehen. In einer Untersuchung des Justizvollzugs in anderen Bundesländern sei festgestellt worden, dass die dortigen MitarbeiterInnen vor allem mit Leitungs- und Führungsverhalten sowie mit den eigenen Einflussmöglichkeiten unzufrieden waren. Minister Helmuth Markov kündigte in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 5. November an, dass entsprechende Untersuchungen auch in Brandenburg geplant seien.
1. Wann ist mit einem Ergebnis der Untersuchung zu rechnen?
2. Wie wird aktuell bei der Auswahl und Beurteilung von Führungspersonal in den Justizvollzugsanstalten auf entsprechende Fähigkeiten geachtet?
3. Werden in den Justizvollzugsanstalten Schulungen zur Mitarbeiterführung angeboten? Wenn ja, mit welchem Inhalt und wie viele?
4. Wie viele Bedienstete des Justizvollzugs wurden in den vergangenen Jahren befördert? (bitte in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur jährlichen Gesamtzahl der Beschäftigten an den Justizvollzugsanstalten und jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)
III. Personalentwicklung und Krankenstand
Laut Information des Ministeriums sei beim Thema Krankenstand im Justizvollzug auch zu beachten, dass die Frage, ob VollzugsbeamtInnen dauerhaft dienstunfähig sind, davon abhänge, ob diesen die Polizeidienstfähigkeit aberkannt wird. Dadurch könnten Pensionierungsverfahren nicht so zeitnah durchgeführt werden, wie in anderen Bereichen der Verwaltung. Folge sei, dass die Stellen für etwaige Neueinstellungen gesperrt blieben und die Belastungen einzelner damit zunehme.
1. Wie viele der im Justizvollzug Bediensteten waren in den vergangenen Jahren dauerkrank? (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)
2. Wie hoch war der Krankenstand insgesamt und in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten/Jugendarrestanstalt in den vergangenen Jahren aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen? (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)
3. Welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, dass Stellen von dauerkranken Justizvollzugsbediensteten möglichst schnell wieder besetzt werden können? Erwägt die Landesregierung in diesem Zusammenhang Zusatzstellen bzw. alternative Einstellungen zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele AnwärterInnen für den Justizvollzugsdienst wurden in den vergangenen Jahren ausgebildet? (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)
5. Plant die Landesregierung, die Stellen für AnwärterInnen zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht?