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„Hofladenurteil“

Kleine Anfrage „„Hofladenurteil““ herunterladen (PDF, 13 KB)

(Nr. 294 – Michael Jungclaus) Am 25. März 2009 hat der Bundesfinanzhof in seinem so genannten „Hofladen-Urteil“ (AZ IV R 21/06) entschieden, dass ein Hofladen, Marktstand oder Verkaufswagen als selbstständiger Gewerbebetrieb zu beurteilen ist, wenn über den Laden neben eigenerzeugten Produkten auch ein hoher Anteil Fremdprodukte verkauft werden.

Die landwirtschaftlichen Betriebe, die die Vermarktung ihrer Produkte direkt an den Endverbraucher betreiben, laufen Gefahr aufgespaltet und in die Gewerblichkeit gedrängt zu werden. Die langjährige staatliche Förderung unterstützt bisher den Aufbau einer zusätzlichen Existenzgrundlage durch den Bauer. Diese Diversifizierungsstrategie wird durch das Urteil des Bundesfinanzhofs konterkariert. Das Bundesfinanzministerium bereitet nach eigenen Angaben vom November 2009 in Abstimmung mit den Ländern ein Schreiben zur Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs
vor, das die Abgrenzung der Land – und Forstwirtschaft vom Gewerbe regelt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Brandenburger Landesregierung das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25. März 2009 bezüglich der Zuordnung eines Hofladens zur gärtnerischen Absatz- oder zur gewerblichen Handelstätigkeit?
2. Setzt sich die Brandenburger Landesregierung dafür ein, dass die Zuordnung ausschließlich nach der relativen Größe bemessen wird?
3. Falls nein, welche absolute Nettoumsatzgrenze hält die Brandenburger Landesregierung für sachgerecht?
4. Welche Übergangsfristen sind aus Sicht der Landesregierung angemessen bei der Umsetzung des „Hofladenurteils“?
5. Wie plant die Brandenburger Landesregierung das so genannte Hofladenurteil umzusetzen?