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Liste der Strukturstärkungs-Projekte des 1. Arms

Kleine Anfrage „Liste der Strukturstärkungs-Projekte des 1. Arms“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 149 KB)

(Nr. 674 - Ricarda Budke/Clemens Rostock) Im Strukturstärkungsgesetz sind Bundesmaßnahmen, Projekte des sogenannten 2. Armes, inklusive Verkehrsvorhaben des Bundes aufgeführt. Insgesamt werden in Brandenburg rund 6,71 Milliarden Euro aus diesem Bereich investiert. Zusätzlich gibt es Finanzhilfen des Bundes für Brandenburg in Höhe von 3,61 Milliarden Euro. Das Land kann diese Mittel für sogenannte Projekte des 2. Armes selbst verteilen. Bei der Auswahl der Projekte muss sich Brandenburg an die Fördergrundsätze des Bundes, insbesondere Wirtschaftsförderung sowie die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Nachhaltigkeit, halten. Die zivilgesellschaftlichen Projekte, die aus dem sogenannten Lausitzfonds der Landesregierung gefördert werden, mussten diesen nicht genügen. Die Staatskanzlei hat die vom Strukturwandel betroffenen Landkreise aufgefordert Projekte einzureichen, die nun aufgelistet und nach den Förderrichtlinien des Strukturstärkungsgesetzes geprüft werden sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Projektvorschläge sind je von den Landkreisen und Gemeinden gemeldet worden (bitte auflisten nach Antragssteller, Titel, Summe und Durchführungszeitraum)?
  2. Nach welchen Kriterien werden die Projekte geprüft?
  3. Welche Instanzen prüfen die Projekte?
  4. Wie wird sichergestellt, dass die Projekte Nachhaltigkeitskriterien genügen?
  5. Wie werden Gemeinden und Landkreise bei eventuellem Nachbesserungsbedarf beraten?