Kleine Anfrage „Masterplan zur zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide“ herunterladen (PDF, 173 KB)
(Nr. 2538 – Axel Vogel) Mit dem fraktionsübergreifenden Beschluss vom 22.6.2010 (Drucksache 5/1479) hat der Landtag Brandenburg die Landesregierung aufgefordert, die Aktivitäten der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft und des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Erstellung eines tragfähigen Gesamtkonzepts (Masterplan) zur zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide zu begleiten und die Region in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Mittel hat die Landesregierung für die Erstellung des Masterplans bereitgestellt?
- Wurde bzw. wird der Termin, zu dem der Masterplan laut Auftragserteilung fertig zu stellen war, eingehalten? Falls nicht: Aus welchen Gründen?
- Wann wird der Masterplan der Öffentlichkeit vorgestellt?
- Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die Bundesregierung zu einer Beteiligung an der Erstellung des Masterplans zu bewegen, mit welchem Ergebnis?
- Aus welchen Gründen hat das Land Brandenburg den Vertrag zur Erstellung des Masterplans mit der Firma „Gesellschaft für Konversion im Ruppiner Land mbH“ in Neuruppin geschlossen und nicht mit der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG)?
- Wie bewertet die Landesregierung die Transparenz und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die Jahrzehnte für eine Freie Heide gekämpft haben und regionaler Institutionen am bisherigen Prozesses der Erstellung des Masterplans?
- Wie bewertet die Landesregierung den Vorgang, dass der über 100 Seiten umfassende Entwurf für einen Masterplan den Mitgliedern der KAG erst ab 6. Juli 2012 zugestellt wurde mit der Zielvorgabe, am 11. Juli 2012 darüber abzustimmen sowie den Vorgang, dass der Auftragnehmer den Masterplan anschließend beim Auftraggeber abgeliefert hat, obwohl die Vertreterinnen und Vertreter der KAG den Entwurf als nicht entscheidungsreif betrachtet und die Abstimmung darüber verschoben hatten?
- Welche konkreten Schritte sind im weiteren Verfahren vorgesehen, um die breite Öffentlichkeit (nicht nur die Mitglieder der KAG und die Verwaltungsebene) in die Diskussion des Masterplans einzubeziehen, welche Akteure sollen den Prozess steuern und welche Mittel stellt das Land dafür zur Verfügung?
- Warum wird der Entwurf des Masterplans nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, obwohl er der Landesregierung seit Sommer vorliegt und es Bestandteil des Auftrages war, das Konzept unter breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erstellen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Auftragnehmer zugleich bis September 2012 die Geschäftsführung der KAG innehatte, sieht die Landesregierung hier einen Interessenskonflikt?
- Die KAG hatte bis September 2012 eine eigene Webseite (www.kyritz-ruppiner-heide.de), auf der ihre Ziele, Aufgaben und wichtige Hintergrundinformationen zum Planungsprozess der zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide zu finden waren. Domaininhaber war der Auftragnehmer für die Erstellung des Masterplans. Wurde die Website mit Mitteln des Landes im Rahmen des Auftrages zur Konzepterstellung hergestellt?
- Warum wurde die Website www.kyritz-ruppiner-heide.de abgestellt und was ist mit den ggf. mit öffentlichen Mitteln erarbeiteten Informationen passiert?