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Kleine Anfrage: Möglicher Abbau von Sanden und Kiese in Uckermark-Barnim

Kleine Anfrage „Möglicher Abbau von Sanden und Kiese in Uckermark-Barnim“ herunterladen (PDF, 125 KB)

Das Bundesberggesetz (BBergG) nimmt eine rechtliche Unterscheidung zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen vor. Darüber hinaus gibt es weitere Rohstoffe, die als sogenannte Grundeigentümerbodenschätze eingestuft werden. Diese unterliegen allerdings nicht den Regelungen des BBergG. Zu den Grundeigentümerbodenschätzen, die nicht im BBergG geregelt sind und landesrechtlichen Bestimmungen unterliegen, zählen im Allgemeinen auch Sande und Kiese. Diese Rohstoffe sind Eigentum des Grundstückbesitzers, auf dessen Grund und Boden sie lagern.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es bereits Unternehmen, die in den Vorbehaltsgebiete den Abbau von Sand, Kies,
Kiessand und Quarzsand planen?

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Ist es möglich Grundstückeigentümer in den Vorbehaltsgebieten im Zuständigkeitsbe-
reich der Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim - analog wie beim Abbau der
Braunkohle - zu enteignen, wenn das Grundstück nicht dem Förderunternehmen zum
Abbau von Sand, Kies, Kiessand und Quarzsand zur Verfügung gestellt wird?