Kleine Anfrage „Nachfrage: Trockenlegung gesetzlich geschützter Gewässer“ herunterladen (PDF, 99 KB)
(Nr. 453 – Axel Vogel) In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 238 vom 29.01.2015 werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. es ergeben sich weitere Fragen.
Die Aussage, dass nicht in das FFH-Gebiet „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“ eingegriffen wurde, ist falsch. Fließgewässer müssen aufgrund ihrer Dynamik als of-fene Systeme betrachtet werden. Daher führen alle Einträge zu Auswirkungen im gesamten Fließgewässersystem. Das Oberflächenwasser wird in diesem Fall aus den drainierten Ackerflächen in den Quellbereich des Batzlower Mühlenfließes und somit direkt in das FFH-Gebiet, dem namensgebende Fließgewässer eingeleitet. Die Schachtarbeiten zur Trockenlegung eines Feuchtgebietes erfolgten in 150 Meter Entfernung zur bestehenden FFH Gebietsgrenze. Derzeit läuft für das Areal des FFH Gebietes „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“ ein NSG Ausweisungsverfahren. Im Entwurf zum NSG Verfahren wurde der Quellbereich des Batzlower Mühlenfließ, welcher sich südwestlich des Weges zwischen Batzlow und Reichenow befindet, mit einbezogen. Die Schachtarbeiten erfolgten somit im Areal des geplanten NSG. Eine Anpassung der FFH Gebietsgrenze, welche den Quellbereich des Batzlower Mühlenfließ mit einbezieht, ist geplant.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Batzlower Mühlenfließ–Büchnitztal“ durch die Einleitung des Drainagewassers in den Quellbereich des Batzlower Mühlenfließes?
2. Wie ist der Stand des Verfahrens, mit dem Ziel einer Wiederherstellung der Feuchtgebiete, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland?
3. Wie ist der Stand der Umsetzung der am 19.04.2013 verhängten Ordnungsverfügung?
4. Welche Genehmigungen müssen vorliegen, damit Drainageanlagen errichtet oder erneuert oder betrieben werden dürfen (bitte die in Einzelfällen relevanten Genehmigungen einzeln auflisten und deren Relevanz erläutern)?
5. Welche Genehmigungen wurden für die Entwässerungsmaßnahmen an den Kleingewässern zwischen Reichenberg und Batzlow beantragt bzw. erteilt (bitte mit Angabe des Datum des Antrags bzw. der Genehmigung)?
6. Gibt es für diese Drainageanlage Bestandsschutz? Falls Ja, warum?