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Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine An-frage Nr. 4450 „Reaktivierung der Wriezener Bahn“

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(Nr. 4652 - Benjamin Raschke) In den vergangenen Monaten hat die Diskussion um die Reaktivierung der Wriezener Bahn an Dynamik gewonnen: zum einen wurde die Strecke Wriezen – Werneuchen mit Priorität B in die Liste reaktivierungswürdiger Bahnstrecken aufgenommen, die VDV und Allianz pro Schiene im Auftrag der Bundesregierung erstellt haben. Zum anderen gibt es einen Zusammenschluss der Städte Wriezen, Werneuchen und Bad Freienwalde, der Ämter Barnim-Oderbruch und Falkenberg Höhe sowie der Gemeinde Ahrensfelde, die die Reaktivierung gemeinsam entwickeln möchten. Auch der Eigentümer des Streckenabschnitts Wriezen – Sternebeck will die Reaktivierung der Bahnstrecke und hat sich zur Übernahme des Streckenabschnitts Sternebeck bis Werneuchen beworben.

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4450 geht hervor, dass die Landesregierung eine Reaktivierung der Bahnstrecke mit der Begründung ablehnt, dass die Kosten für die Instandsetzung der Strecke einem Neubau gleichkämen und ohnehin die Fahrzeiten von Wriezen nach Berlin Lichtenberg über Eberswalde in jedem Falle kürzer seien als mit der Wriezener Bahn. Im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung am 6. Juni 2019 hielt Ministerin Schneider an dieser Argumentation fest, obgleich der Streckeneigentümer eine deutlich geringere Fahrzeit für möglich hielt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Die Landesregierung gibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4450 (Drucksache 6/11205) an, die Fahrzeit der Wriezener Bahn von Wriezen nach Berlin Lichtenberg betrage 90 - 95 Minuten und zum Hauptbahnhof 110 - 115 Minuten. Auf welcher Grundlage kommt die Landesregierung zu dieser Annahme? (Bitte Angabe von Quellen und/oder Berechnungen.)

2. Die Landesregierung gibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4450 (Drucksache 6/11205) an, die Fahrzeit von Wriezen nach Berlin Lichtenberg mit der Busverbindung über Strausberg betrage etwa 70 - 80 Minuten. Wie kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? Nach aktueller VBB-Auskunft gibt es zwei Fahrten mit einer Dauer von 73 Minuten, ansonsten beträgt die Fahrzeit im Regelfall 83 Minuten.

3. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Aussage, bei einer möglichen Reaktivierung der Wriezener Bahn sei die stündliche Verbindung über Eberswalde die schnellere Verbindung und selbst bei einem theoretisch angenommenen Ausbau der Wriezener Bahn könnten die aktuellen Fahrzeiten über Eberswalde nicht unterboten werden?

4. Die Gemeinden entlang der Wriezener Bahn (Schulzendorf, Prötzel, Tiefensee etc.) haben in den letzten Jahren einen starken Zuzug erlebt. Sowohl Autos als auch Busse stehen auf der einzigen in Betracht kommenden Fernverkehrsstraße, der B 158, zumindest in der Hauptverkehrszeit regelmäßig ab Blumberg im Stau. Liegen der Landesregierung Daten zu den möglichen Fahrzeiten von den weiteren Haltestellen der Wriezener Bahn nach Berlin vor? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen lassen diese Daten in Hinblick auf eine Reaktivierung der Wriezener Bahn zu?

5. Die Landesregierung gibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4450 (Drucksache 6/11205) an, dass für einen regelmäßigen Eisenbahnbetrieb die Gleise, sofern sie überhaupt noch vorhanden seien, komplett erneuert werden müssten.

a) Worauf beruht diese Einschätzung? (Bitte Angabe von Quellen.)

b) Wurde sich für diese Einschätzung ein Bild vor Ort gemacht? Wenn ja, wann und von wem? Wenn nein, warum nicht?

c) Wurde eine Stellungnahme der Streckeneigentümer eingeholt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

6. Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4450 (Drucksache 6/11205) liegen die Voraussetzungen für die Genehmigung der Stilllegung des Streckenabschnitts Werneuchen - Tiefensee nicht vor. Ein Antrag auf Übernahme durch einen Dritten ist der Landesregierung seit April 2017 bekannt. Aus welchem Grund war es innerhalb eines Zeitraums von mehr als zwei Jahren nicht möglich, eine Entscheidung zum Antrag auf Streckenstilllegung zu fällen?

7. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beteiligung des Landes an den Kosten einer Machbarkeitsstudie denkbar, sofern diese vom Streckeneigentümer oder anliegenden Städten und Ämtern in Auftrag gegeben wird?