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Kleine Anfrage: Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Voraussetzungen des Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse von Extremistinnen und Extremisten“

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Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art, insbesondere aber solche Waffen, deren Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf, in Händen von Extremistinnen und Extremisten stellen eine große Gefahr für die Sicherheit und Ordnung dar.

Der mutmaßlich islamistische Anschlag von Solingen am 23.08.2024 warf neben asylrechtlichen Fragen u. a. auch Fragen zur Verschärfung des Waffenrechts auf.

Unter dem 24.07.2024 stellte der Abgeordnete Benjamin Raschke seine Kleine Anfrage „Voraussetzungen des Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse von Extremistinnen und Extremisten“, Drucksache 7/9980, in der um Beantwortung insbesondere von Fragen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen und Waffenbesitz von Extremistinnen und Extremisten gebeten wurde. Mit Schreiben vom 19.08.2024 übersandte die Landesregierung ihre Antwort, Drucksache 7/10139.

Hieraus ergeben sich weitere Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin bestehen die Voraussetzungen für eine Kontrolle nach § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG?

2. Wie viele Kontrollen nach § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG hat die Waffenbehörde im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2024 durchgeführt? Bitte für jedes Jahr gesondert aufführen.

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