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Kleine Anfrage: Nutzung der vereinfachten Vermögenabschöpfung

Kleine Anfrage „Nutzung der vereinfachten Vermögenabschöpfung“ herunterladen (PDF, 109 KB)

Seit Juli 2017 gelten vereinfachte Regeln für die Vermögensabschöpfung aus Straftaten. Gerichte und Staatsanwaltschaften können seitdem leichter Vermögen unklarer Herkunft einziehen - und zwar auch ohne eine konkrete Straftat nachzuweisen.


Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurde die vereinfachte Vermögensabschöpfung seit 2017 in Brandenburg verwendet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

2. Auf welche Höhe beliefen sich finanziellen Volumina zwischen 2017 und 2022 auf welche die Regeln der vereinfachten Vermögensabschöpfung angewendet wurden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.