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Kleine Anfrage: Nutzung von Rufbussen durch Gruppen, Familien und Rollstuhlfahrer*innen

Kleine Anfrage „Nutzung von Rufbussen durch Gruppen, Familien und Rollstuhlfahrer*innen“ herunterladen (PDF, 202 KB)

Viele Gebiete Brandenburgs sind, insbesondere am Wochenende, mit Rufbussen ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Diese Busse fahren bedarfsorientiert nach Anmeldung. Erfahrungsgemäß werden hierbei häufig Pkws oder Kleinbusse als Rufbusse eingesetzt. Dies stellt Gruppen vor Probleme. Während bei manchen Verkehrsgesellschaften laut telefonischer Auskunft (Prignitz Bus) bzw. Webseite (UVG) Gruppenbuchungen bei frühzeitiger Anmeldung grundsätzlich möglich sind, schließen andere Verkehrsgesellschaften Gruppenfahrten auf Rufbus-Linien grundsätzlich aus (RVS, VTF, VG OSL).

Die Handhabung beim Transport von Kinderwagen und Rollstühlen scheint sich ebenfalls von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen zu unterscheiden. Während dies laut einigen Verkehrsunternehmen (regiobus Potsdam Mittelmark, VMEE, OVG) nach vorheriger Anmeldung grundsätzlich möglich ist, schließt der VTF den Transport von Kinderwagen oder Rollstühlen grundsätzlich aus.


Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedliche Handhabung der Verkehrsunternehmen beim Transport von Gruppen, Kindern und Rollstuhlfahrer*innen?

2. Gibt es Rechtsvorschriften oder rechtliche Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen, die eine einheitliche Vorgehensweise beim Einsatz von Rufbussen vorschreiben, oder sind solche geplant?

3. Besteht in Rufbussen eine Kindersitzpflicht?

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