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Personalausstattung der Regionalen Planungsstellen

Kleine Anfrage „Personalausstattung der Regionalen Planungsstellen“ herunterladen (PDF, 341 KB)

(Nr. 3090 – Michael Jungclaus) Das Land Brandenburg hat bestimmte Planungsaufgaben, die einer regionalen Koordinierung bedürfen oder die einen komplexen Planungs- und Abwägungsprozesses benötigen, den Regionalen Planungsgemeinschaften zugewiesen. In den Regionalen Planungsgemeinschaften sorgen die Regionalen Planungsstellen im Auftrag der Gemeinschaften dafür, dass die Planungsaufgaben fachgerecht erfüllt werden können. Die Finanzierung der Planungsstellen erfolgt zum Teil aus Landesmitteln und zum Teil aus kommunalen Mitteln der, in der Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengefassten, kommunalen Träger. Die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft ist somit davon abhängig, ob die jeweilige Regionale Planungsstelle mit ausreichend fachkundigem Personal ausgestattet ist. Wenn der Regionalen Planungsgemeinschaft durch das Land neue Aufgaben zugewiesen werden, oder wenn durch Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sich der Umfang zur Erfüllung der Aufgaben verändert, muss auch die finanzielle bzw. personelle Ausstattung entsprechend angepasst werden, um sicher zu stellen, dass die Planungsgemeinschaften den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können.

In Brandenburg ist seit längerer Zeit bekannt, dass die Anforderungen an Umfang und Fachkompetenz bei der Erarbeitung eines Regionalplanes zunehmen, ebenso wie die Frequenz, in der ein solcher Plan überarbeitet werden, muss. Dafür sind zusätzliche finanzielle bzw. personelle Mittel erforderlich.

Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. Eine spürbare Veränderung wurde durch die zunehmende Bedeutung der Windenergie eingeleitet. Einerseits ist die Windenergieplanung als neue Aufgabe hinzugekommen, andererseits ist das Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft an den Inhalten der Regionalplanung mit der neuen Aufgabe erheblich gewachsen.

Darüber hinaus hat die Landesregierung eine neue Energiestrategie 2030 verabschiedet, welche die weitere Entwicklung der Energieversorgung auf vier Säulen gründet. Dem schon in der Energiestrategie 2020 verankerten Zieldreieck Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit, wurde als weiteres Ziel Akzeptanz und Beteiligung hinzugefügt. Daraus ergibt sich für die Landesregierung auch eine Verpflichtung, ausreichend Mittel zur Umsetzung der Strategie bereitzustellen.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Mittel (bitte getrennt nach Personal- und Sachmitteln) wurden den Regionalen Planungsgemeinschaften seit dem Jahr 1998 zur Verfügung gestellt (bitte Auflistung nach Jahren getrennt)?

2. Wie oft wurden Regionalpläne neu aufgestellt (bitte getrennt nach RPG)?

3. Wie hat sich die Zahl der Einwendungen im Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Regionalplänen seit 1998 entwickelt (Einwendungen pro Auslegung)?

4. Wie hat sich die Zahl der Einwendungen in Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind seit 1998 entwickelt.

5. Wie hat sich die Zahl der Stellungnahmen der Regionalen Planungsstellen zu Genehmigungsanträgen von Erneuerbare Energien-Anlagen seit 1998 entwickelt (bitte Zahlen in Tabellenform)?

6. Wie hat sich die Zahl der Sitzungen der Regionalversammlungen und ihrer Ausschüsse seit 1998 entwickelt?

7. Wie hat sich die Zahl der Klagen gegen die Regionalpläne seit 1998 entwickelt (Tabelle mit Information über den Anteil erfolgreicher Klagen)

8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Bürgerbeteiligung in der Regionalplanung im Sinne der Energiestrategie 2030 transparenter und effektiver zu gestalten und welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?

9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Regionalen Planungsgemeinschaften die Ziele der Energiestrategie 2030 a) bessere Bürgerbeteiligung und b) ausreichend Investitionen in Erneuerbare Energien sicherstellen) zielgerecht umsetzen können und welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?

10. Wann rechnet die Landesregierung damit, dass alle 5 Regionalen Planungsgemeinschaften jeweils wieder einen gültigen Regionalplan Wind rechtsgültig verabschiedet haben?

11. Wie steuert die Landesregierung die Verwendung der Mittel, die den RPG's zur Verfügung gestellten werden? Kann sie sicherstellen, dass andere Planungsaufgaben, wie z. B. die Siedlungsplanung oder regionale Energie-Konzepte, nicht zu Gunsten der Windenergieplanung vernachlässigt werden?