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Planungsstand zum Ausbau der B115 in Lübben

Kleine Anfrage „Planungsstand zum Ausbau der B115 in Lübben“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 154 KB)

(Nr. 950 - Benjamin Raschke) Der Straßenabschnitt der B115 in Lübben führt an drei Schulen, einer Kindertagesstätte, einem Jugendwohnheim, einer Sportanlage entlang und hat bzgl. der verkehrlichen Anbindung des Wohngebietes Lübben-Nord und auch in der touristischen Anbindung an das Stadtzentrum eine große Bedeutung.

Das Planfeststellungsverfahren für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Berliner Straße/Berliner Chaussee mit Entwässerungseinrichtungen und der Anlage gemeinsamer Geh- und Radwege in Lübben wurde im März 2017 durch die damalige Verkehrsministerin für das 2. Quartal 2017 angekündigt. https://www.parlamentsdokument...

Die Planung obliegt dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS), welcher in Zusammenarbeit mit der Stadt Lübben den grundhaften Ausbau der B 115 einschließlich der Nebenanlagen plant. „Die gemeinsame Planung wurde mit den Vereinbarungen vom 10.05.2017 und 06.06.2017 zwischen den beiden Vorhabensträgern geregelt.“ (Drucksache 6/10546) Der Stadt Lübben obliegt die Baulast für die Geh- und Radwege (ebd.).

Die Lausitzer Rundschau berichtete am 17.08.2020, dass die Stadt Lübben die Erneuerung des Regenwasserkanals und des Geh- und Radwegebaus für 2021 plant. Damit zusammenhängend wurde über die geplante Fällung von 34 alten Alleebäumen berichtet. Gegen die Fällung von Bäumen regt sich seit Jahren immer wieder Protest von Lübbener Bürgerinnen und Bürger, wie auch zuletzt zur geplanten Baumfällung an der B 115 im September 2020.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Ausbau der B115 in Lübben?
  2. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Ausbau des Geh- und Radweges an der B115?
  3. Ist für den Bau des Geh- und Radweges planungsrechtlich ein Planfeststellungsverfahren notwendig?
  4. Wie viele Bäume sollen im Rahmen des Ausbaus der B 115 und der Geh- und Radwege gefällt werden?
  5. In welchen planungsrechtlichen Verfahren wird über die Baumfällungen entschieden?
  6. Sehen diese planungsrechtlichen Verfahren Bürgerinnenbeteiligung und Bürgerbeteiligung vor? Wenn ja, in welchem Umfang?
  7. Welche Alternativen zu den geplanten Baumfällungen bzw. mit Erhalt des Baumbestandes sind in den Planungsverfahren vorgesehen und wurden im konkreten Fall durchgeführt?