Kleine Anfrage „Position der Landesregierung Brandenburg zum Vierten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes in der 910. Sitzung des Bundesrates am 07. Juni 2013“ herunterladen (PDF, 19 KB)
(Nr. 2971 – Axel Vogel) Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 07. Juni 2013 das von der Bundesregierung eingebrachte Vierte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes beschlossen, obwohl die Oppositionsparteien des Bundestags rechnerisch über eine Bundesratsmehrheit verfügten. Wäre das Gesetz in der jetzigen Form abgelehnt und der Vermittlungsausschuss angerufen worden, hätten noch Veränderungen im Sinne der im Bundesrat vertretenen Oppositionsparteien SPD, Linke und Bündnis90/Die Grünen durchgesetzt werden können.
Insbesondere die in dem Gesetzentwurf enthaltene Aufhebung des Verbots für Nachtspeicheröfen ist umstritten. Energiekonzerne, die große Kohle- und Atomkraftwerke betreiben, halten Nachtspeicher- bzw. Elektroheizungen auch nach 2019 für sinnvoll, während die Befürworter Erneuerbarer Energien darauf hinweisen, dass die Stromnachfrage durch Nachtspeicher- bzw. Elektroheizungen genau dann entsteht, wenn der Strombedarf ohnehin am höchsten und die Leistung von Photovoltaikanlagen am geringsten ist: In kalten Winternächten. In der Vergangenheit waren Nachtspeicheröfen vor allem eingeführt worden, um den nächtlichen Überkapazitäten von unflexiblen Grundlastkraftwerken eine erhöhte Stromnachfrage gegenüber zu stellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie haben sich die Vertreter der Brandenburgischen Landesregierung bei der Abstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Energieeinspargesetzes in der 910. Sitzung des Bundesrates am 07. Juni 2013 verhalten und wie begründet sie dieses Verhalten?
- Wie hat die Landesregierung zuvor im beratenden Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu diesem Gesetzentwurf abgestimmt und wie begründet sie dieses Verhalten?
- Wie hat die Landesregierung zuvor im beratenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu diesem Gesetzentwurf abgestimmt und wie begründet Sie dieses Verhalten?
- Wie hat die Landesregierung zuvor im beratenden Wirtschaftsausschuss zu diesem Gesetzentwurf abgestimmt und wie begründet sie dieses Verhalten?
- Welches Votum haben die einzelnen Ministerien als Empfehlung zum o.g. Gesetzentwurf für die Brandenburgische Landesregierung abgegeben und wie haben sie Ihre Empfehlung begründet?
- Wenn das Verhalten der Landesregierung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Energieeinspargesetzes in den Ausschüssen und im Plenum des Bundesrates unterschiedlich oder widersprüchlich war, wie begründet die Landesregierung dieses?
- Hat es vor der Entscheidungsfindung eine Begegnung oder ein Telefonat des Wirtschaftsministers Christoffers mit einem Vertreter des Unternehmens Vattenfall gegeben, bei dem auch der o.g. Gesetzentwurf bzw. das Thema Nachtspeicheröfen angesprochen wurde? Wenn ja, welchen Einfluss hatte dies auf die Entscheidungsfindung?