Kleine Anfrage „Praxisnahe Fortbildung für medizinisches Fachpersonal in Templin“ herunterladen (PDF, 974 KB)
(Nr. 3320 – Axel Vogel) Die Firma HXc Consulting GmbH in Templin bietet Weiter- und Fortbildungen für Mediziner an. In den Wochenendveranstaltungen können Ärzte und medizinisches Fachpersonal in entspannter Freizeit- und Wellnessatmosphäre Kurse belegen, bei denen Basiswissen an Schweinen und Ferkeln demonstriert wird, was für die Tiere tödlich endet. Ungeübte Ärzte und auch Pflegepersonal nehmen operative Eingriffe an Tieren vor, was ihnen in Krankenhäusern mangels des geforderten Ausbildungsstandes verwehrt wird. Der Nutzen dieser Kurse wird von Tierschutzorganisationen stark bezweifelt und für überflüssig gehalten, da alternative technische Möglichkeiten für diese Übungen verfügbar wären.
Ich frage die Landesregierung:
- Wer ist die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und für wie lange wurde der Firma HXc Consulting GmbH eine Genehmigung für die Tierversuche erteilt?
- Werden Weiter- und Fortbildungsangebote der HXc Consulting GmbH von Ärzten und medizinischem Fachpersonal von Brandenburger Krankenhäusern und Kliniken besucht? Wenn Ja, in welchem Umfang?
- Ist der Landesregierung bekannt, dass Schätzungen von Tierschutzorganisationen zufolge im Rahmen von Weiterbildungskursen von HXc Consulting GmbH jährlich mehr als 1000 Schweine bzw. Ferkel zu Trainings- und Demonstrationszwecken getötet werden?
- Wie bewertet die Landesregierung die dort unter der Beschreibung „In-Vivo-Modelle“ oder „Tiermodelle“ angebotenen patophysischen Demonstrationen, vor dem Hintergrund, dass das Tierschutzgesetz nach Abschnitt VI, §10 (1), 2 festlegt: „Zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, nur durchgeführt werden (...), soweit ihr Zweck nicht auf andere Weise, insbesondere durch filmische Darstellungen, erreicht werden kann.“?
- Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Regelungen in § 10 Tierschutzgesetz die Auffassung, dass der Gebrauch von Schweinen als Versuchs- und Trainingsobjekte für derartige Übungen weder ethisch noch rechtlich zu begründen ist vor dem Hintergrund, dass bereits sehr präzise Virtual-Reality-Simulatoren für solche Modelle existieren, die nachgewiesenermaßen kostengünstig und überaus wirkungsvoll alle notwendigen Trainings- und Simulationszwecke für eine diesbezügliche Weiterbildung medizinischen Fachpersonals erfüllen?
- Sieht die Landesregierung es als sinnvoll an, dass die Brandenburger Krankenhäuser und Kliniken künftig bei Weiterbildungsangeboten für ihr medizinisches Fachpersonal darauf achten, dass auf moderne tierversuchsfreie Trainings-und Demonstrationsmethoden gesetzt wird statt auf Tierversuche?