(Nr. 378 – Clemens Rostock) Aufgrund der Klage der Deutschen Umwelthilfe vom 01.02.2019 wurde nachträglich eine Verträglichkeitsprüfung der Auswirkungen des Tagebaus Jänschwalde auf umliegende FFH-Gebiete durch das LBGR, beauftragt von der LEAG, durchgeführt. Das LfU hat unter Einforderung von Nachschärfungen das weitere Auskohlen des Tagebaus genehmigt. Die LEAG hat in dem halben Jahr zwischen offiziellem Stopp der Tagebauarbeiten und der Genehmigung des LfU zeitweise einen Sicherungsbetrieb im Tagebau Jänschwalde betrieben.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Maße - im Vergleich zum Regelbetrieb des Tagebaus - wurde im Sicherungsbetrieb Kohle gefördert? (Bitte prozentuale und absolute Angabe)
2. Soll der geplante Stopp des Auskohlens im Tagebau Jänschwalde weiterhin in 2023 erfolgen oder aufgrund vermeintlich geringerer Auskohlung während des Sicherungsbetriebs verlängert werden?