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Kleine Anfrage: Situation der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Brandenburg

Kleine Anfrage „Situation der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 122 KB)

Die Gleichstellung der Geschlechter hat nach Artikel 12 Absatz 3 LV Verfassungsrang. Das Land hat danach die Verpflichtung, durch wirksame Maßnahmen für die Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu sorgen. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) leitet sich von dem Verfassungsauftrag ab und hat zum Ziel, „die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern“. Die kGBA sind in §18 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg angelegt, ohne jedoch ihre Stellung und Aufgabenbereiche abschließend zu definieren. Daraus ergeben sich in der kommunalen Praxis sehr unterschiedliche Konstellationen.