Kleine Anfrage „Tiertransporte im Land Brandenburg – Nachfragen zur Kleinen Anfrage 727“ herunterladen (PDF, 256 KB)
(Nr. 1055 – Benjamin Raschke) Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Tiertransporte im Land Brandenburg“(Drucksache 6/1974) ergeben sich zahlreiche Nachfragen, insbesondere zum Umfang der erfolgten Kontrollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In den Antworten auf die Fragen 1 und 2 schreibt die Landesregierung, dass der Landesregierung hierzu keine Angaben vorliegen.
a) Wie kann es sein, dass dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bundesweite Zahlen zu transportierten Tieren sowie Im- und Exporten vorliegen, dem Land Brandenburg aber keine landesweiten Zahlen?
b) Welche Dokumentationspflichten zu Tiertransporten bestehen für TierhalterInnen, Transportfirmen und Veterinärämter?
c) Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die vorhandenen Informationslücken zu schließen?
2. In der Antwort auf Frage 3 listet die Landesregierung die Anzahlen der kontrollierten Tiertransporte in Brandenburg auf. Hierzu ergeben sich folgende Nachfragen:
a) Wieviel Prozent aller Transporte landwirtschaftlicher Nutztiere werden in Brandenburg pro Jahr insgesamt bzw. differenziert nach Tierarten kontrolliert? Wie hat sich der Anteil in den letzten fünf Jahren entwickelt?
b) Wie verteilen sich die aufgeführten Anzahlen erfolgter Tiertransportkontrollen auf die jeweiligen Nutztierarten?
c) Erfolgen sämtliche Kontrollen unangekündigt? Wenn nein, welcher Anteil der aufgeführten Kontrollen erfolgte unangekündigt?
d) Wo finden die Kontrollen statt (bitte mit prozentualen Angaben, ob auf der Straße, beim landwirtschaftlichen Betrieb/Versandort, beim Bestimmungsort, Umladeort usw.)?
e) Wie setzen sich die Kontrollteams in der Regel zusammen?
f) Was ist alles verpflichtender Bestandteil der Kontrolle eines Tiertransportes? Muss der Zustand aller Tiere kontrolliert werden? Wenn nein, warum nicht und wie wird in der Regel vorgegangen?
g) Ab wann wird von einer Transportunfähigkeit der Tiere gesprochen? Wird die Transportfähigkeit aller Tiere geprüft? Wie wird mit einzelnen transportunfähigen Tieren umgegangen? Ab wann wird ein kompletter Tiertransport wegen Transportunfähigkeit gestoppt?
h) Wieso haben die Dokumentenkontrollen so stark abgenommen? Gehört nicht zu jedem kontrollierten Tiertransport eine Dokumentenkontrolle?
i) Worauf sind die rückläufigen Verstöße in Brandenburg zurückzuführen? Wie erklärt sich der Widerspruch zur Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, welche im Jahr 2013 bei 25% aller Schweinetransporte und 40% aller Rindertransporte Verstöße gegen geltende Vorschriften dokumentierte? Wie stellt sich die Situation in Brandenburg im bundesweiten Vergleich dar?
j) Welcher Anteil der Verstöße in Brandenburg fällt auf Kontrollen auf der Straße, beim landwirtschaftlichen Betrieb/Versandort, beim Bestimmungsort, Umladeort usw. ? Wie stellen sich die Anteile bei den jeweiligen Nutztierarten dar? Wo ist der Prozentsatz der Verstöße pro Kontrolle am höchsten?
k) Werden bei festgestellten Verstößen auch Bußgelder eingefordert? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
l) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die im Wesentlichen in Form von Empfehlungen/Belehrungen erfolgten Maßnahmen bei Verstößen ausreichend sind?
m) Warum kommt es in Brandenburg im bundesweiten Vergleich prozentual deutlich seltener zu Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeiten als einzuleitende Maßnahme?
3. In der Antwort auf Frage 10 schreibt die Landesregierung, dass bei tierschutzwidrigen Transporten Tiere in einer Sammelstelle untergebracht werden oder eine Unterbringung bei einem Tierhalter gesucht wird.
a) In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen in eine Sammelstelle gebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um wie viele Tiere und welche Tierart handelte es sich?
b) In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Tiere wegen Tierschutzverstößen bei einem anderen Tierhalter untergebracht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um wie viele Tiere und welche Tierart handelte es sich?
c) Wie viele Sammelstellen gibt es in Brandenburg und an welchen Standorten befinden sich diese?
d) Wie viele Tierhalter gibt es in Brandenburg, die freie Kapazitäten zur Aufnahme von Tieren zur Verfügung stellen und an welchen Standorten befinden sich diese? Liegen den Veterinärämtern aktuelle Listen entsprechender Tierhalter für den Notfall vor? Wenn nein, wie wird bei entsprechendem Bedarf eine kurzfristige Unterbringung gewährleistet?
4. In der Antwort auf Frage 12 schreibt die Landesregierung, dass die Länder beim Tierschutz keine Gesetzgebungskompetenz haben. Plant die
Landesregierung von ihrer Möglichkeit einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten Gebrauch zu machen?
5. Welche Änderungen in der europäischen Tierschutztransport-Verordnung hält die Landesregierung für erforderlich?
>> Zur Kleinen Anfrage „Tiertransporte im Land Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung