Am 18. Mai 2022 führte die Staatskanzlei in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage 1035 (Drucksache 7/5547) aus, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit für ein Projekt, das aus den Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes finanziert wird, der Eigenanteil übernommen wird. Daraus haben sich noch Nachfragen ergeben, inwiefern das Angebot von den Kommunen in Anspruch genommen wird.