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Umsetzung der Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes für die Planung der Ortsumgehung B87 Lübben

Kleine Anfrage „Umsetzung der Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes für die Planung der Ortsumgehung B87 Lübben“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 235 KB)

Aus der Vorbemerkung des Fragestellers:

Der Brandenburger Koalitionsvertrag schreibt das Prinzip Erhalt vor Neubau beim Straßenbau - bedarfsgerechter Erhalt und die Modernisierung von Straßen haben Vorrang vor Neubauprojekten - fest. Mit einem festlichen 1. Spatenstich eröffnete Staatssekretär Genilke am 27.11.2020 den dritten Bauabschnitt zum Ausbau der B87 mit der Errichtung zweier neuer Brückenbauwerke in Lübben. Mit dem fortschreitenden Ausbau der Ortsdurchfahrt an der B87 und B115 sowie den weit hinter den ursprünglichen Verkehrsprognosen zurückbleibenden Verkehrszahlen gibt es keine Notwendigkeit mehr für den Neubau einer gebietszerschneidenden, umweltzerstörenden und investitionsintensiven Ortsumfahrung, die sich mit den übergeordneten Zielen des Klima- und Artenschutzes nicht in Einklang bringen lässt.