(Nr. 2829 - Michael Jungclaus) Laut Hinweisen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurde im Abschnitt der A14 zwischen Karstädt und Groß Warnow bereits mit den Bauarbeiten begonnen, obwohl die Voraussetzungen nach dem Planfeststellungsbeschluss noch nicht vorliegen. So muss gewährleistet sein, dass die beschlossenen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mindestens eine Vegetationsperiode vor Baufeldräumung fertiggestellt und zum Baubeginn wirksam sind.
Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich, weil durch den Bau der A14 verschiedene Tierarten und deren Lebensräume erheblich beeinträchtigt werden. Sie sollen die kontinuierliche ökologische Funktionalität der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang sichern. Der vorgezogene Funktionsausgleich ist nur gegeben, wenn vor Umsetzung des geplanten Eingriffs ein für die Arten äquivalentes Ersatzhabitat geschaffen und besiedelt wurde.
Eine Vegetationsperiode beginnt nach dem Bundesnaturschutzgesetz am 1. März und endet am 30. September eines Jahres. Um mit dem Bau der A14 am 1.10.2013 beginnen zu können, hätten die Maßnahmen am 28. Februar 2013 fertiggestellt sein müssen. Bei einer Kontrolle durch den BUND Anfang März 2013 wurde festgestellt, dass von zahlreichen Maßnahmen erst zwei begonnen wurden, eine davon noch dazu an einer falschen Stelle.
Trotzdem wurden bereits im Herbst 2012 großflächige Rodungen auf der Trasse zwischen Garlin und Groß Warnow vorgenommen, hier wurde also die Baufeldräumung bereits durchgeführt. Aktuell werden weitere Baumfällungen an den Nebenstraßen vorgenommen und im Bereich der Anschlussstellen sind ebenfalls Bauarbeiten im Gange. Nach dem offiziellen Bauablaufplan sollen weitere Bauarbeiten im Frühjahr und Sommer 2013 beginnen.
In der Antwort auf eine Mündliche Anfrage Nr. 1253 (Drs. 5/6970) bestätigt Herr Mi-nister Vogelsänger hingegen, dass die Auflagen der Planfeststellung zum Bauzeitmanagement bisher beachtet und auch zukünftig eingehalten werden und dass Bauarbeiten nur in Bereichen stattfinden, in denen kein artenschutzrechtlich relevanter Eingriff ausgeglichen werden muss.
>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche kompensatorischen Maßnahmen sind insgesamt für den Bauabschnitt Karstädt-Groß Warnow der A14 vorgesehen und bei welchen handelt es sich tatsächlich um vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)? Welche Konfliktbereiche an der Baustrecke werden den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet? Wo sind die einzelnen Maßnahmen verortet?
2. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand bzw. -plan bei den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und bei den weiteren kompensatorischen Maßnah-men?
3. Gemäß tabellarischer Zusammenstellung des BUND beziehen sich Maßnah-men, wie z.B. das Anbringen von Fledermauskästen (Maßnahme A7ASB) o-der die Anlage von Ackerstreifen für den Ortolan (Maßnahme A9(M)ASB auf Konflikte, die die gesamte Baustrecke betreffen. Gemäß Planfeststellungsbe-schluss handelt es sich bei diesen beiden genannten Maßnahmen explizit um vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. Wurden diese Maßnahmen bereits abgeschlossen? Wenn nein, wie ist dies mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar?
4. Welche Haftungsrisiken bestehen für den Vorhabensträger, sofern die Aufla-gen des Planfeststellungsbeschlusses nicht eingehalten werden?