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Unbesetzte Personalstellen an den Brandenburger Gerichten, gemeinsamen Obergerichten und Staatsanwaltschaften

Kleine Anfrage „Unbesetzte Personalstellen an den Brandenburger Gerichten, gemeinsamen Obergerichten und Staatsanwaltschaften“ herunterladen (PDF, 3 MB)

(Nr. 752 – Benjamin Raschke und Danny Eichelbaum [CDU]) In der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion „Nicht besetzte Personalstellen an den Brandenburger Gerichten und den gemeinsamen Obergerichten“ (LT-Drucksache 6/1169 [pdf-Datei]) hat die Landesregierung bestätigt, dass an den Brandenburger Gerichten und den gemeinsamen Obergerichten viele Personalstellen nicht besetzt sind. Dies könnte auch bei den Brandenburger Staatsanwaltschaften der Fall sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Personalplanstellen, insgesamt und aufgeschlüsselt nach Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie dem Personal des höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes in den jeweiligen Brandenburger Staatsanwaltschaften, weisen die Haushaltspläne der jeweiligen Jahre 2010 bis 2014 und der gegenwärtige Haushaltsplanentwurf für die jeweiligen Jahre 2015 und 2016 sowie die letzte Personalbedarfsplanung der jeweiligen Jahre 2010 bis 2014 und der gegenwärtige Personalbedarfsplanungsentwurf für die jeweiligen Jahre 2015 und 2016 auf (Darstellung aller Zahlen in einer vergleichen-den Tabelle ohne Verweis auf andere Kleine Anfragen)?
2. Wie viele der Personalplanstellen aus Frage 1 sind tatsächlich mit Personal besetzt und wie viele dieser Personalplanstellen sind nicht mit Personal besetzt (Darstellung aller Zahlen in einer vergleichenden Tabelle ohne Verweis auf andere Kleine Anfragen)? Wie viele und welche der gegenwärtig nicht besetzten Personalplanstellen sind ausgeschrieben?
3. Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sonstigen Fluktuation jeweils in den Jahren 2010 bis 2040 bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie dem Personal des höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes in den jeweiligen Brandenburger Staatsanwaltschaften dar?
4. Wie viel Personal wurde seit 2010 in den nach Frage 3 jeweils durch Altersabgängen und sonstigen Fluktuationen betroffenen Bereichen neu ausgebildet? Wie viel Personal müsste in den Jahren 2015 bis 2040 neu ausgebildet werden, um einen Personalstand mit vergleichbarer Qualifikation wie im Jahr 2014 aufrechtzuerhalten?
5. Wie viele und welche der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 360 (LT-Drucksache 6/1169 [pdf-Datei]) zur Frage 2 (Anlage 2) genannten unbesetzten Personalstellen an den Brandenburger Gerichten und gemeinsamen Obergerichten sowie in der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage zur Frage 2 genannten unbesetzten Personalstellen an den Brandenburger Staatsanwaltschaften sind bereits länger als 6 Monate, 12 Monate, 18 Monate, 24 Monate, 30 Monate, 36 Monte und 48 Monate vakant (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Gerichtsbarkeit, Gerichten, Richtern, Staatsanwälten, höher Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst und einfacher Dienst)?
6. Warum sind diese Stellen unbesetzt (Bitte für jede unbesetzte Stelle separat beantworten)?
7. Welche einzelnen der unbesetzten und besetzten Personalstellen an den Brandenburger Gerichten, gemeinsamen Obergerichten und Brandenburger Staatsanwaltschaften sind bzw. sollen entsprechend der Personalbedarfsplanung 2018 mit einem kw-Vermerk versehen werden? Wann soll welche mit einem kw-Vermerk versehene Stelle künftig wegfallen?
8. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um die vakanten Personalstellen möglichst schnell wiederzubesetzen und zukünftig längerfristige Vakanzen zu vermeiden?