Zum Inhalt springen

Vergütung von überregionalen Sonderaufgaben für die Träger des Brandschutzes

Kleine Anfrage „Vergütung von überregionalen Sonderaufgaben für die Träger des Brandschutzes“ herunterladen (PDF, 96 KB)

(Nr. 3131 - Axel Vogel) Die Aufgaben des Brandschutzes in Brandenburg werden von den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern, den kreisfreien Städten und den Landkreisen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörden wahrgenommen (§ 2 Abs. 2 S. 2 1 BbgBKG). Das Land hat somit die Aufgabe des Brandschutzes den Kommunen übertragen und muss daher im Sinne des strikten Konnexitätsprinzips nach Art. 97 LV Brandenburg eine ausreichende Ausfinanzierung der Aufgabenerfüllung sicherstellen.

Zu den Aufgaben des Brandschutzes werden auch Streckenabschnitte des Bundesautobahnnetzes in Brandenburg jeweils bestimmten Feuerwehren zugeordnet. Diese überregionalen Sonderaufgaben können vom Land auch wie im Fall der freiwilligen Feuerwehr Finowfurt auf eine andere Wehr, im Beispiel hier Eberswalde, übertragen werden. Die Kommunen, deren Feuerwehren diese überregionalen Sonderaufgaben übernehmen mussten, müssen die Kosten für die Einsätze allein tragen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Feuerwehren sind in Brandenburg für die Versorgung eines Abschnitte des Bundesautobahnnetzes eingeteilt?
  2. Wie viele dieser Wehren sind Berufsfeuerwehren, wie viele freiwillige Feuerwehren?
  3. Wie vielen Feuerwehren sind Abschnitte des Bundesautobahnnetzes zugeteilt die nicht als Stützpunktfeuerwehren in Brandenburg gelten?
  4. In wie vielen Fällen wurde einer Feuerwehr die Betreuung eines Abschnittes des Bundesautobahnnetzes übertragen, obwohl sie nicht die am nächsten anliegende Wehr ist?
  5. Warum erfolgt vom Land keine Vergütung der Einsätze auf Abschnitten der Bundesautobahne?