(Nr. 2626 - Axel Vogel und Michael Egidius Luthardt) Seit 2003 baut die Naturschutzjugend Brandenburg (NAJU) auf dem Gelände der ehemaligen Schlossgärtnerei in Gerswalde (Uckermark) eine Naturwerkstatt für Jugendliche auf. Die NAJU beräumte das verwilderte Gelände, entsorgte große Mengen Altlasten und sanierte die Gebäude. Dafür wurden auch Fördermittel mit einer zeitlichen Zweckbindung bis 2020 eingesetzt. Die Naturwerkstatt dient für Kinder- und Jugendbildungsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Arbeit der NAJU in Gerswalde fand breite Anerkennung und wurde 2010 mit einem Preis der Yves Rocher Foundation ausgezeichnet.
Eigentümerin des Geländes war die öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Brandenburg „Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam“. Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung. Vorsitzender ist der für die Kinder- und Jugendarbeit zuständige Abteilungsleiter.
Das Gelände war bislang seit 2006 an die Naturschutzjugend verpachtet. Die NAJU hat neben den Investitionen auf dem Grundstück auch alle Nebenkosten zu tragen. Von Seiten der Stiftung wurde der NAJU eine langfristige Nutzung stets zugesichert. Im April 2012 hat die Stiftung angekündigt das Gelände zu verkaufen. Die NAJU wurde im August aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Obwohl die Naturschutzjugend ein über dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert gelegenes Kaufangebot abgegeben hat, fand dies keine Berücksichtigung. Das Angebot von Nachverhandlungen, welches im Kaufangebot der NAJU enthalten war, wurde von der Stiftung nicht wahrgenommen. Auf schriftliche Anfragen der NAJU an die Stiftung wurde nicht geantwortet.
Durch den dem Vernehmen nach erfolgten Verkauf des Geländes an Privatleute ist der Jugendarbeit der NAJU in Gerswalde die Grundlage entzogen. Die durch den Verkauf fälligen Rückzahlungen der Fördermittel könnten die NAJU finanziell ruinieren.
Ein Verkauf an Dritte hinterlässt bei den unzähligen ehrenamtlichen Helfern der NAJU und in der Öffentlichkeit einen verheerenden Eindruck, da ihre Arbeitseinsätze das Gelände erst zu dem gemacht haben, was es heute ist. Ihr Einsatz geschah immer im guten Glauben, dass die „Naturwerkstatt“ als gemeinnütziges Projekt die volle Unterstützung der Waisenhaustiftung besitzt und auf Langfristigkeit angelegt ist.
Da als Grund für den vorgesehenen Verkauf an Privatleute, deren höheres Kaufangebot angegeben wird, hat die NAJU inzwischen der Stiftung schriftlich angeboten, in das Kaufpreisangebot der Privatleute einzusteigen.
>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf
Ich frage die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die Situation, dass ein Gelände, das der Kinder- und Jugendverband NAJU mit hohem ehrenamtlichen Engagement und erheblichen Einsatz von öffentlichen Fördermitteln hergerichtet hat, nunmehr privatisiert wurde?
- Hat die Landesregierung Einfluss auf den Stiftungsrat genommen, das Gelände an die NAJU zu verkaufen, um somit großen Schaden von der Kinder- und Jugendarbeit in Brandenburg und der ehrenamtlichen Arbeit im Umweltbildungsbereich abwenden?
- Wie beurteilt die Landesregierung den Verkauf des Geländes an private Nutzer in Bezug auf die Satzung der Stiftung, derzufolge diese selbstlos tätig ist, nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, und den Stiftungszweck insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen als freie Träger verwirklichen soll?
- Hält die Landesregierung eine dem Vernehmen nach von den Privatleuten vorgelegte einseitige Ideenskizze für eine „Film- und Gartenakademie“ sowie ein angeblich gemachtes Versprechen, dass dem NAJU weiterhin ein Nutzungsrecht zugestanden werden solle, ohne dass die Privatleute vor dem Verkauf Kontakt mit der NAJU aufgenommen haben, für eine ernstzunehmende Grundlage?
- Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen einer drohenden Rückzahlung von Fördermitteln bei einem Verkauf an Privatleute, auch angesichts der Tatsache dass die NAJU im guten Glauben auf die durch die Stiftung zugesagte, langfristige Nutzung und die schon 2005 durch die Stiftung angebotene Kaufoption für das Gelände an die NAJU, erhebliche öffentliche Fördermittel in die Aufwertung des Geländes eingesetzt hat?