Wir fragen die Landesregierung:
1. In Brandenburg müssen neben Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz behördliche Erlaubnisse erteilt werden, um Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu können. Welche Behörde erteilt in Brandenburg diese Erlaubnisse?
2. Wie viele Erlaubnisse liegen aktuell in Brandenburg vor? Bitte nach Landkreisen und Art der Einrichtung (Klinik / Arztpraxis / OP-Zentrum) aufschlüsseln. Wie hat sich die Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?
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